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	<title>Tourismusnetzwerk SachsenErweiterung der Corona-Hilfen beschlossen</title>
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		<title>Erweiterung der Corona-Hilfen beschlossen</title>
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		<author>Stefanie Braungardt</author>
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		<pubDate>Fri, 05 Feb 2021 15:52:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Stefanie Braungardt</dc:creator>
				<category><![CDATA[Corona-News]]></category>
		<category><![CDATA[Industrie- und Handelskammer Dresden]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>

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		<description><![CDATA[<p class="post_thumbnail"><img width="181" height="130" src="https://sachsen.tourismusnetzwerk.info/wp-content/uploads/2020/12/AdobeStock_326761256-Komprimiert-334x240.jpeg" class="attachment-181x130 size-181x130 wp-post-image" alt="Coronavirus" decoding="async" srcset="https://sachsen.tourismusnetzwerk.info/wp-content/uploads/2020/12/AdobeStock_326761256-Komprimiert-334x240.jpeg 334w, https://sachsen.tourismusnetzwerk.info/wp-content/uploads/2020/12/AdobeStock_326761256-Komprimiert-350x250.jpeg 350w" sizes="(max-width: 181px) 100vw, 181px" /></p>Im Rahmen der Koalitionsberatungen am Mittwoch, den 3. Februar, wurden durch die Bundesregierung weitere Maßnahmen zur Unterstützung von Unternehmen beschlossen. Um <strong>Gastronomen</strong> in der Krise zu unterstützen und um das Geschäft wieder anzukurbeln, wurde beschlossen, die bis ursprünglich Ende Juni 2021 befristetet reduzierte Mehrwertsteuersenkung auf 7 Prozent zu verlängern. Bis Ende 2022 ist es nunmehr möglich, Speisen in Restaurants und Bars mit verringertem Steuersatz anzubieten.

Zur Zukunftssicherung der <strong>Kulturbranche</strong> wurde das Anschlussprogramm für das Rettungs- und Zukunftsprogramm "Neustart Kultur" mit einer zusätzlichen Milliarde Euro untersetzt.

Zudem wird für die Jahre 2020 und 2021 der <strong>steuerliche Verlustrücktrag</strong> auf maximal zehn Millionen Euro (20 Millionen Euro bei Zusammenveranlagung) angehoben. Damit soll die notwendige Liquidität in den Unternehmen sichergestellt werden. In der nächsten Steuererklärung können Unternehmen die Verluste aus 2020/2021 mit Gewinnen aus 2019 verrechnen und somit ihre Steuerlast senken.

Ein weiterer Baustein zur Entlastung von Unternehmern ist der erleichterte <strong>Zugang zur Grundsicherung</strong> für in Not geratene Selbstständige sowie Beschäftigte mit geringem Einkommen. Dieser wird bis Ende 2021 verlängert. Eingeschränkte Vermögensprüfungen ermöglichen es, die vorläufigen Leistungen zügiger zu gewähren.

<em>Quelle: IHK Dresden </em>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="post_thumbnail"><img width="181" height="130" src="https://sachsen.tourismusnetzwerk.info/wp-content/uploads/2020/12/AdobeStock_326761256-Komprimiert-334x240.jpeg" class="attachment-181x130 size-181x130 wp-post-image" alt="Coronavirus" decoding="async" srcset="https://sachsen.tourismusnetzwerk.info/wp-content/uploads/2020/12/AdobeStock_326761256-Komprimiert-334x240.jpeg 334w, https://sachsen.tourismusnetzwerk.info/wp-content/uploads/2020/12/AdobeStock_326761256-Komprimiert-350x250.jpeg 350w" sizes="(max-width: 181px) 100vw, 181px" /></p>Im Rahmen der Koalitionsberatungen am Mittwoch, den 3. Februar, wurden durch die Bundesregierung weitere Maßnahmen zur Unterstützung von Unternehmen beschlossen. Um <strong>Gastronomen</strong> in der Krise zu unterstützen und um das Geschäft wieder anzukurbeln, wurde beschlossen, die bis ursprünglich Ende Juni 2021 befristetet reduzierte Mehrwertsteuersenkung auf 7 Prozent zu verlängern. Bis Ende 2022 ist es nunmehr möglich, Speisen in Restaurants und Bars mit verringertem Steuersatz anzubieten.

Zur Zukunftssicherung der <strong>Kulturbranche</strong> wurde das Anschlussprogramm für das Rettungs- und Zukunftsprogramm "Neustart Kultur" mit einer zusätzlichen Milliarde Euro untersetzt.

Zudem wird für die Jahre 2020 und 2021 der <strong>steuerliche Verlustrücktrag</strong> auf maximal zehn Millionen Euro (20 Millionen Euro bei Zusammenveranlagung) angehoben. Damit soll die notwendige Liquidität in den Unternehmen sichergestellt werden. In der nächsten Steuererklärung können Unternehmen die Verluste aus 2020/2021 mit Gewinnen aus 2019 verrechnen und somit ihre Steuerlast senken.

Ein weiterer Baustein zur Entlastung von Unternehmern ist der erleichterte <strong>Zugang zur Grundsicherung</strong> für in Not geratene Selbstständige sowie Beschäftigte mit geringem Einkommen. Dieser wird bis Ende 2021 verlängert. Eingeschränkte Vermögensprüfungen ermöglichen es, die vorläufigen Leistungen zügiger zu gewähren.

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