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	<title>Tourismusnetzwerk SachsenSächsische Corona-Quarantäne-Verordnung, gültig ab 17. März 2021</title>
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		<title>Sächsische Corona-Quarantäne-Verordnung, gültig ab 17. März 2021</title>
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		<author>Carina Dovris</author>
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		<pubDate>Wed, 17 Mar 2021 10:11:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Carina Dovris</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Corona-News]]></category>
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		<description><![CDATA[<p class="post_thumbnail"><img width="181" height="130" src="https://sachsen.tourismusnetzwerk.info/wp-content/uploads/2020/12/AdobeStock_326761256-Komprimiert-334x240.jpeg" class="attachment-181x130 size-181x130 wp-post-image" alt="Coronavirus" decoding="async" srcset="https://sachsen.tourismusnetzwerk.info/wp-content/uploads/2020/12/AdobeStock_326761256-Komprimiert-334x240.jpeg 334w, https://sachsen.tourismusnetzwerk.info/wp-content/uploads/2020/12/AdobeStock_326761256-Komprimiert-350x250.jpeg 350w" sizes="(max-width: 181px) 100vw, 181px" /></p><strong>Erneute Änderung der Quarantäne-Verordnung – ab 17. März 2021 mehr Möglichkeiten zur quarantänefreien Einreise aus Tschechien</strong>

Der Freistaat Sachsen hat am 16. März 2021 seine Quarantäne-Verordnung angepasst. Die Änderungen treten am 17. März 2021 in Kraft und orientieren sich an der Regelung in Bayern und an der neuen Musterquarantäne-Verordnung des Bundes. Die Möglichkeiten zur quarantänefreien Einreise aus einem Virus-Variantengebiet werden damit erweitert. Bedingung ist die Vorlage eines täglichen negativen Coronavirus-Tests bei jeder Einreise.

Konkret können künftig alle Beschäftigte ohne Pflicht zur Quarantäne nach Sachsen einreisen, die für die Aufrechterhaltung der Betriebsabläufe unabdingbar sind. Dies ist durch eine amtliche Bescheinigung der zuständigen kommunalen Behörde nachzuweisen. Bisher galt diese Regelung nur für Beschäftigte im Gesundheitswesen, Daseinsvorsorge und einzelne Branchen.

Ebenfalls können nun Lehrkräfte an Schulen und pädagogische Fachkräfte in Kitas sowie ab 20. März 2021 Schüler und Kita-Kinder einschließlich Begleitperson ohne Quarantäne einreisen. Kita-Kinder sind von der täglichen Testpflicht ausgenommen. Zur Einreise ohne Quarantänepflicht berechtigt sind nun auch Verwandte ersten Grades, Ehepartner oder Lebensgefährten sowie Personen zur Ausübung eines geteilten Sorgerechts oder eines Umgangsrechts. Bedingung ist auch in diesen Fällen ein täglicher negativer Corona-Test.

Darüber hinaus müssen sich Grenzpendler und -gänger aus Hochinzidenzgebieten künftig statt einmal zweimal wöchentlich auf das Coronavirus testen lassen, um ohne Quarantänepflicht einreisen zu können. Die Verpflichtung nach Bundesrecht zur Vorlage eines Negativtests bei Einreise bleibt unberührt. Ein solcher aktueller »Einreise«-Test erfüllt die Testpflicht nach der Quarantäne-Verordnung.

<em>Quelle: <a href="https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">www.coronavirus.sachsen.de</a></em>

<a href="https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Saechsische-Corona-Quarantaene-Verordung-2021-02-04-Lesefassung-2021-03-16.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Link zur neuen Sächsischen Corona-Quarantäne-Verordnung</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="post_thumbnail"><img width="181" height="130" src="https://sachsen.tourismusnetzwerk.info/wp-content/uploads/2020/12/AdobeStock_326761256-Komprimiert-334x240.jpeg" class="attachment-181x130 size-181x130 wp-post-image" alt="Coronavirus" decoding="async" srcset="https://sachsen.tourismusnetzwerk.info/wp-content/uploads/2020/12/AdobeStock_326761256-Komprimiert-334x240.jpeg 334w, https://sachsen.tourismusnetzwerk.info/wp-content/uploads/2020/12/AdobeStock_326761256-Komprimiert-350x250.jpeg 350w" sizes="(max-width: 181px) 100vw, 181px" /></p><strong>Erneute Änderung der Quarantäne-Verordnung – ab 17. März 2021 mehr Möglichkeiten zur quarantänefreien Einreise aus Tschechien</strong>

Der Freistaat Sachsen hat am 16. März 2021 seine Quarantäne-Verordnung angepasst. Die Änderungen treten am 17. März 2021 in Kraft und orientieren sich an der Regelung in Bayern und an der neuen Musterquarantäne-Verordnung des Bundes. Die Möglichkeiten zur quarantänefreien Einreise aus einem Virus-Variantengebiet werden damit erweitert. Bedingung ist die Vorlage eines täglichen negativen Coronavirus-Tests bei jeder Einreise.

Konkret können künftig alle Beschäftigte ohne Pflicht zur Quarantäne nach Sachsen einreisen, die für die Aufrechterhaltung der Betriebsabläufe unabdingbar sind. Dies ist durch eine amtliche Bescheinigung der zuständigen kommunalen Behörde nachzuweisen. Bisher galt diese Regelung nur für Beschäftigte im Gesundheitswesen, Daseinsvorsorge und einzelne Branchen.

Ebenfalls können nun Lehrkräfte an Schulen und pädagogische Fachkräfte in Kitas sowie ab 20. März 2021 Schüler und Kita-Kinder einschließlich Begleitperson ohne Quarantäne einreisen. Kita-Kinder sind von der täglichen Testpflicht ausgenommen. Zur Einreise ohne Quarantänepflicht berechtigt sind nun auch Verwandte ersten Grades, Ehepartner oder Lebensgefährten sowie Personen zur Ausübung eines geteilten Sorgerechts oder eines Umgangsrechts. Bedingung ist auch in diesen Fällen ein täglicher negativer Corona-Test.

Darüber hinaus müssen sich Grenzpendler und -gänger aus Hochinzidenzgebieten künftig statt einmal zweimal wöchentlich auf das Coronavirus testen lassen, um ohne Quarantänepflicht einreisen zu können. Die Verpflichtung nach Bundesrecht zur Vorlage eines Negativtests bei Einreise bleibt unberührt. Ein solcher aktueller »Einreise«-Test erfüllt die Testpflicht nach der Quarantäne-Verordnung.

<em>Quelle: <a href="https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">www.coronavirus.sachsen.de</a></em>

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