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	<title>Tourismusnetzwerk SachsenWeitere Lockerungen der Corona-Regeln beschlossen</title>
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		<title>Weitere Lockerungen der Corona-Regeln beschlossen</title>
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		<author>Stefanie Braungardt</author>
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		<pubDate>Wed, 30 Jun 2021 05:54:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Stefanie Braungardt</dc:creator>
				<category><![CDATA[Corona-News]]></category>
		<category><![CDATA[landesweit (Sachsen)]]></category>

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		<description><![CDATA[<p class="post_thumbnail"><img width="181" height="130" src="https://sachsen.tourismusnetzwerk.info/wp-content/uploads/2020/12/AdobeStock_326761256-Komprimiert-334x240.jpeg" class="attachment-181x130 size-181x130 wp-post-image" alt="Coronavirus" decoding="async" srcset="https://sachsen.tourismusnetzwerk.info/wp-content/uploads/2020/12/AdobeStock_326761256-Komprimiert-334x240.jpeg 334w, https://sachsen.tourismusnetzwerk.info/wp-content/uploads/2020/12/AdobeStock_326761256-Komprimiert-350x250.jpeg 350w" sizes="(max-width: 181px) 100vw, 181px" /></p><strong>Sächsische Staatsregierung verabschiedet neue Corona-Schutz-Verordnung für Sachsen</strong>

Das Kabinett hat sich in seiner gestrigen Sitzung mit der Fortschreibung der Corona-Regeln für die Zeit ab Juli befasst und einer neuen Corona-Schutz-Verordnung zugestimmt. Die neue Verordnung tritt mit dem 01. Juli in Kraft und gilt bis zum 28. Juli 2021.

Neben einigen Klarstellungen werden zwei neue Schwellenwerte, die 7-Tage-Inzidenz unter 10 und die 7-Tage-Inzidenz über 100 eingeführt. Die letzteren Regelungen entsprechen dabei weitgehend der bisherigen »Bundesnotbremse« nach Infektionsschutzgesetz. Liegt die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer Kreisfreien Stadt an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter dem Schwellenwert von 10, entfallen ab dem übernächsten Tag die meisten Beschränkungen mit einigen Ausnahmen, wie z.B.:
<ul>
 	<li>Erfordernis der Erstellung und Einhaltung eines (genehmigten) Hygienekonzeptes,</li>
 	<li>Der Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes in Geschäften und Märkten, bei körpernahen Dienstleistungen und im ÖPNV, – Der Pflicht zum Tragen einer FFP-2-Maske, wo sie nach Corona-Schutz-Verordnung vorgesehen ist,</li>
 	<li>Den Regelungen zu Großveranstaltungen,</li>
 	<li>Der Testpflicht für Diskotheken, Clubs und Musikclubs,</li>
 	<li>Der Testpflicht im Bereich der Prostitution, – Den Regelungen zu Gesundheits- und Sozialeinrichtungen.</li>
</ul>
Liegt die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer Kreisfreien Stadt an fünf aufeinanderfolgenden Tagen über dem Schwellenwert von 100, gilt ab dem übernächsten Tag u.a.:
<ul>
 	<li>Private Zusammenkünfte sind allein mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und einer weiteren Person zulässig. Kinder unter 14 Jahren bleiben hierbei unberücksichtigt.</li>
 	<li>Großveranstaltungen sind untersagt.</li>
 	<li>Eheschließungen und Beerdigungen dürfen nicht mehr als zehn Personen teilnehmen.</li>
 	<li>Bis auf Geschäfte und Märkte, die der Grundversorgung dienen oder Waren des täglichen Bedarfs führen, z.B. Supermärkte, Baumärkte oder Drogerien, müssen alle Geschäfte geschlossen gehalten werden, können aber click-and-collect bzw. bis zu einer 7-Tage-Inzidenz unter 150 click-and-meet anbieten.</li>
 	<li>Die Ausübung körpernaher Dienstleistungen, mit Ausnahme von Friseurbetrieben, Fußpflege sowie zu sonstigen medizinisch oder seelsorgerisch notwendigen Zwecken ist untersagt.</li>
 	<li>Der Gastronomiebetrieb, ausgenommen die Abholung und Lieferung von Bestellungen ist ebenso untersagt, die touristische Unterbringung. – Kultureinrichtungen wie z.B. Museen, Galerien müssen geschlossen bleiben.</li>
 	<li>Kontaktfreier Sport ist allein, zu zweit oder Angehörigen des eigenen Hausstandes zulässig.</li>
 	<li>Sportveranstaltungen mit Publikum sind ebenso untersagt wie sämtliche Freizeiteinrichtungen und -veranstaltungen untersagt.</li>
</ul>
NEU: Link zum Download der <a href="https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Saechsische-Corona-Schutz-Verordnung-2021-06-22.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung</a> vom 22. Juni 2021, gültig vom 01. bis 28. Juli 2021

NEU: Link zum Download der <a href="https://www.coronavirus.sachsen.de/download/AV-Hygiene-vom-29-06-2021-gueltig-ab-01-07-2021.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Allgemeinverfügung - Anordnung von Hygieneauflagen</a> vom 29. Juni 2021, gültig vom 01. bis 28. Juli 2021]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="post_thumbnail"><img width="181" height="130" src="https://sachsen.tourismusnetzwerk.info/wp-content/uploads/2020/12/AdobeStock_326761256-Komprimiert-334x240.jpeg" class="attachment-181x130 size-181x130 wp-post-image" alt="Coronavirus" decoding="async" srcset="https://sachsen.tourismusnetzwerk.info/wp-content/uploads/2020/12/AdobeStock_326761256-Komprimiert-334x240.jpeg 334w, https://sachsen.tourismusnetzwerk.info/wp-content/uploads/2020/12/AdobeStock_326761256-Komprimiert-350x250.jpeg 350w" sizes="(max-width: 181px) 100vw, 181px" /></p><strong>Sächsische Staatsregierung verabschiedet neue Corona-Schutz-Verordnung für Sachsen</strong>

Das Kabinett hat sich in seiner gestrigen Sitzung mit der Fortschreibung der Corona-Regeln für die Zeit ab Juli befasst und einer neuen Corona-Schutz-Verordnung zugestimmt. Die neue Verordnung tritt mit dem 01. Juli in Kraft und gilt bis zum 28. Juli 2021.

Neben einigen Klarstellungen werden zwei neue Schwellenwerte, die 7-Tage-Inzidenz unter 10 und die 7-Tage-Inzidenz über 100 eingeführt. Die letzteren Regelungen entsprechen dabei weitgehend der bisherigen »Bundesnotbremse« nach Infektionsschutzgesetz. Liegt die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer Kreisfreien Stadt an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter dem Schwellenwert von 10, entfallen ab dem übernächsten Tag die meisten Beschränkungen mit einigen Ausnahmen, wie z.B.:
<ul>
 	<li>Erfordernis der Erstellung und Einhaltung eines (genehmigten) Hygienekonzeptes,</li>
 	<li>Der Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes in Geschäften und Märkten, bei körpernahen Dienstleistungen und im ÖPNV, – Der Pflicht zum Tragen einer FFP-2-Maske, wo sie nach Corona-Schutz-Verordnung vorgesehen ist,</li>
 	<li>Den Regelungen zu Großveranstaltungen,</li>
 	<li>Der Testpflicht für Diskotheken, Clubs und Musikclubs,</li>
 	<li>Der Testpflicht im Bereich der Prostitution, – Den Regelungen zu Gesundheits- und Sozialeinrichtungen.</li>
</ul>
Liegt die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer Kreisfreien Stadt an fünf aufeinanderfolgenden Tagen über dem Schwellenwert von 100, gilt ab dem übernächsten Tag u.a.:
<ul>
 	<li>Private Zusammenkünfte sind allein mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und einer weiteren Person zulässig. Kinder unter 14 Jahren bleiben hierbei unberücksichtigt.</li>
 	<li>Großveranstaltungen sind untersagt.</li>
 	<li>Eheschließungen und Beerdigungen dürfen nicht mehr als zehn Personen teilnehmen.</li>
 	<li>Bis auf Geschäfte und Märkte, die der Grundversorgung dienen oder Waren des täglichen Bedarfs führen, z.B. Supermärkte, Baumärkte oder Drogerien, müssen alle Geschäfte geschlossen gehalten werden, können aber click-and-collect bzw. bis zu einer 7-Tage-Inzidenz unter 150 click-and-meet anbieten.</li>
 	<li>Die Ausübung körpernaher Dienstleistungen, mit Ausnahme von Friseurbetrieben, Fußpflege sowie zu sonstigen medizinisch oder seelsorgerisch notwendigen Zwecken ist untersagt.</li>
 	<li>Der Gastronomiebetrieb, ausgenommen die Abholung und Lieferung von Bestellungen ist ebenso untersagt, die touristische Unterbringung. – Kultureinrichtungen wie z.B. Museen, Galerien müssen geschlossen bleiben.</li>
 	<li>Kontaktfreier Sport ist allein, zu zweit oder Angehörigen des eigenen Hausstandes zulässig.</li>
 	<li>Sportveranstaltungen mit Publikum sind ebenso untersagt wie sämtliche Freizeiteinrichtungen und -veranstaltungen untersagt.</li>
</ul>
NEU: Link zum Download der <a href="https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Saechsische-Corona-Schutz-Verordnung-2021-06-22.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung</a> vom 22. Juni 2021, gültig vom 01. bis 28. Juli 2021

NEU: Link zum Download der <a href="https://www.coronavirus.sachsen.de/download/AV-Hygiene-vom-29-06-2021-gueltig-ab-01-07-2021.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Allgemeinverfügung - Anordnung von Hygieneauflagen</a> vom 29. Juni 2021, gültig vom 01. bis 28. Juli 2021]]></content:encoded>
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