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	<title>Tourismusnetzwerk SachsenFörderprogramm »Neustart Tourismus 2022« startet</title>
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	<description>Tourismusnetzwerk - Von Touristikern für Touristiker</description>
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		<title>Förderprogramm »Neustart Tourismus 2022« startet</title>
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		<author>Andrea Hoffmann</author>
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		<pubDate>Thu, 30 Jun 2022 07:30:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Andrea Hoffmann</dc:creator>
				<category><![CDATA[Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus]]></category>
		<category><![CDATA[Tourismuspolitik]]></category>

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		<description><![CDATA[<p class="post_thumbnail"><img width="181" height="130" src="https://sachsen.tourismusnetzwerk.info/wp-content/uploads/2022/06/Teaser_Medienservice-334x240.jpg" class="attachment-181x130 size-181x130 wp-post-image" alt="" decoding="async" srcset="https://sachsen.tourismusnetzwerk.info/wp-content/uploads/2022/06/Teaser_Medienservice-334x240.jpg 334w, https://sachsen.tourismusnetzwerk.info/wp-content/uploads/2022/06/Teaser_Medienservice-350x250.jpg 350w" sizes="(max-width: 181px) 100vw, 181px" /></p><p style="line-height: 18.0pt; margin: 0cm 0cm 12.0pt 0cm;"><span style="font-size: 10.5pt; font-family: 'Verdana',sans-serif; color: #313131;">Das Förderprogramm »Neustart Tourismus« des Sächsischen Tourismusministeriums geht in die zweite Runde – Anträge können ab dem 1. Juli 2022 bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) eingereicht werden. Touristische Einrichtungen in Sachsen können damit auch in diesem Jahr Unterstützung erhalten, um an ihren wirtschaftlichen Erfolg vor der Corona-Pandemie anzuknüpfen. Dafür stehen 5,6 Mio. Euro bereit.</span></p>
<p style="line-height: 18.0pt; margin: 0cm 0cm 12.0pt 0cm;"><span style="font-size: 10.5pt; font-family: 'Verdana',sans-serif; color: #313131;">»Die Pandemie war für unsere sächsische Kultur- und Tourismuslandschaft sehr kräftezehrend und existenzbedrohend. Wir wollen die vielfältige Angebotspalette in den sächsischen Reiseregionen erhalten. Deshalb bin ich froh, dass wir das Programm Neustart Tourismus noch einmal auflegen können«, sagt Tourismusministerin Barbara Klepsch. </span></p>
<p style="line-height: 18.0pt; margin: 0cm 0cm 12.0pt 0cm;"><span style="font-size: 10.5pt; font-family: 'Verdana',sans-serif; color: #313131;">Gefördert werden Maßnahmen im laufenden Jahr 2022, die für die Wiederaufnahme des Betriebs einer touristischen Einrichtung nach coronabedingten Einschränkungen erforderlich sind. Das sind zum Beispiel Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten oder kleinere Investitionen, die für den Erhalt der Einrichtung oder zur Vorbereitung der kommenden Saison erforderlich sind. Unterstützt werden auch die Entwicklung und Umsetzung von Hygienekonzepten, die zur Wiederaufnahme touristischer Einrichtungen erforderlich sind, wie etwa zur Gästelenkung. </span></p>
<p style="line-height: 18.0pt; margin: 0cm 0cm 12.0pt 0cm;"><span style="font-size: 10.5pt; font-family: 'Verdana',sans-serif; color: #313131;">Anträge können von kleinen und mittleren Unternehmen, von Vereinen und von kommunalen Unternehmen gestellt werden. Alle Antragsteller müssen gewerbliche Dienstleister auf dem Gebiet des Tourismus sein. Die Maßnahmen dürfen nicht über die Corona-Unternehmensprogramme des Bundes förderfähig sein. Die Höhe der Zuwendung beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Mit dem Auslaufen der Kleinbeihilferegelung zum 30. Juni 2022 beträgt der Höchstbetrag der Zuwendung maximal 200.000 Euro.</span></p>
<p style="line-height: 18.0pt; margin: 0cm 0cm 12.0pt 0cm;"><span style="font-size: 10.5pt; font-family: 'Verdana',sans-serif; color: #313131;">Über die Einzelheiten informiert die SAB auf ihrer Website unter <strong><a href="https://www.sab.sachsen.de/f%C3%B6rderprogramme/sie-ben%C3%B6tigen-hilfe-um-ihr-unternehmen-oder-infrastruktur-wieder-aufzubauen/corona-neustart-tourismus.jsp" target="_blank" rel="noopener">https://lsnq.de/NeustartTourismus</a></strong>. Anträge können ab 1. Juli bis 31. August 2022 gestellt werden.</span></p>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="post_thumbnail"><img width="181" height="130" src="https://sachsen.tourismusnetzwerk.info/wp-content/uploads/2022/06/Teaser_Medienservice-334x240.jpg" class="attachment-181x130 size-181x130 wp-post-image" alt="" decoding="async" srcset="https://sachsen.tourismusnetzwerk.info/wp-content/uploads/2022/06/Teaser_Medienservice-334x240.jpg 334w, https://sachsen.tourismusnetzwerk.info/wp-content/uploads/2022/06/Teaser_Medienservice-350x250.jpg 350w" sizes="(max-width: 181px) 100vw, 181px" /></p><p style="line-height: 18.0pt; margin: 0cm 0cm 12.0pt 0cm;"><span style="font-size: 10.5pt; font-family: 'Verdana',sans-serif; color: #313131;">Das Förderprogramm »Neustart Tourismus« des Sächsischen Tourismusministeriums geht in die zweite Runde – Anträge können ab dem 1. Juli 2022 bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) eingereicht werden. Touristische Einrichtungen in Sachsen können damit auch in diesem Jahr Unterstützung erhalten, um an ihren wirtschaftlichen Erfolg vor der Corona-Pandemie anzuknüpfen. Dafür stehen 5,6 Mio. Euro bereit.</span></p>
<p style="line-height: 18.0pt; margin: 0cm 0cm 12.0pt 0cm;"><span style="font-size: 10.5pt; font-family: 'Verdana',sans-serif; color: #313131;">»Die Pandemie war für unsere sächsische Kultur- und Tourismuslandschaft sehr kräftezehrend und existenzbedrohend. Wir wollen die vielfältige Angebotspalette in den sächsischen Reiseregionen erhalten. Deshalb bin ich froh, dass wir das Programm Neustart Tourismus noch einmal auflegen können«, sagt Tourismusministerin Barbara Klepsch. </span></p>
<p style="line-height: 18.0pt; margin: 0cm 0cm 12.0pt 0cm;"><span style="font-size: 10.5pt; font-family: 'Verdana',sans-serif; color: #313131;">Gefördert werden Maßnahmen im laufenden Jahr 2022, die für die Wiederaufnahme des Betriebs einer touristischen Einrichtung nach coronabedingten Einschränkungen erforderlich sind. Das sind zum Beispiel Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten oder kleinere Investitionen, die für den Erhalt der Einrichtung oder zur Vorbereitung der kommenden Saison erforderlich sind. Unterstützt werden auch die Entwicklung und Umsetzung von Hygienekonzepten, die zur Wiederaufnahme touristischer Einrichtungen erforderlich sind, wie etwa zur Gästelenkung. </span></p>
<p style="line-height: 18.0pt; margin: 0cm 0cm 12.0pt 0cm;"><span style="font-size: 10.5pt; font-family: 'Verdana',sans-serif; color: #313131;">Anträge können von kleinen und mittleren Unternehmen, von Vereinen und von kommunalen Unternehmen gestellt werden. Alle Antragsteller müssen gewerbliche Dienstleister auf dem Gebiet des Tourismus sein. Die Maßnahmen dürfen nicht über die Corona-Unternehmensprogramme des Bundes förderfähig sein. Die Höhe der Zuwendung beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Mit dem Auslaufen der Kleinbeihilferegelung zum 30. Juni 2022 beträgt der Höchstbetrag der Zuwendung maximal 200.000 Euro.</span></p>
<p style="line-height: 18.0pt; margin: 0cm 0cm 12.0pt 0cm;"><span style="font-size: 10.5pt; font-family: 'Verdana',sans-serif; color: #313131;">Über die Einzelheiten informiert die SAB auf ihrer Website unter <strong><a href="https://www.sab.sachsen.de/f%C3%B6rderprogramme/sie-ben%C3%B6tigen-hilfe-um-ihr-unternehmen-oder-infrastruktur-wieder-aufzubauen/corona-neustart-tourismus.jsp" target="_blank" rel="noopener">https://lsnq.de/NeustartTourismus</a></strong>. Anträge können ab 1. Juli bis 31. August 2022 gestellt werden.</span></p>]]></content:encoded>
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