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Meldegesetz

Jeder einzelne Beherbergungsbetrieb, egal ob Ferienzimmer, Ferienwohnung oder Hotel, ist in Deutschland verpflichtet, für jeden Gast einen besonderen Meldeschein nach §§ 29, 30 Bundesmeldegesetz auszustellen. Mit dem Dritten Bürokratieentlastungsgesetz hat der Bund zum 1. Januar 2020 optional ein digitales Meldeverfahren eingeführt. Neben der bisherigen Variante, der Unterschrift auf einem Papiermeldeschein, wurden zwei neue Optionen eingeräumt: Die Authentifizierung der Gäste in Verbindung mit einem Ausweisleser oder über eine kartengebundene Zahlung. Ein FAQ von AVS, Spirit Legal und DTV erklärt, was dabei zu beachten ist und welche Möglichkeiten es zur Umsetzung gibt.

FAQ Katalog: Elektronischer Meldeschein des DTV / AVS / Spirit Legal (1.3 MiB)

 

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