Menü

Tourismuskaufleute

Tourismuskaufleute …

… sind insbesondere in Unternehmen der Tourismusbranche wie in Reisebüros, bei Reiseveranstaltern und im Geschäftsreise-Management tätig. Weiterhin werden Reiseverkehrskaufleute bei Leistungsträgern der Tourismusbranche beschäftigt.

Ausbildungsdauer:

  • 3 Jahre

Berufliche Fähigkeiten:

    • Beratung und Vermittlung oder Verkauf von Veranstalterreisen, individuellen Reisen und Gruppenreisen unter Anwendung der Kenntnisse über Zielgebiete und Leistungsträger im Tourismus
    • Planen und Durchführen von Veranstalterreisen, individuellen Reisen und Gruppenreisen oder Organisation und Management von Geschäftsreisen
    • Ermittlung und Kalkulation von Preisen
    • Bearbeitung von Zahlungs- und Abrechnungsvorgängen
    • Vermarktung und Verkauf von Produkten, Dienstleistungen und Zusatzleistungen
    • Kooperation mit internen und externen Partnern
    • Kommunikation auch in einer Fremdsprache
    • Koordination der Zusammenarbeit innerhalb der touristischen Wertschöpfungskette
    • Entwicklung, Planung und Durchführung von Marketingmaßnahmen
    • Ermittlung, Auswertung und Nutzung von Kennzahlen
    • Nutzung von Informations-, Kommunikations- und Buchungssystemen
    • Berücksichtigung von rechtlichen Rahmenbedingungen und Umweltgesichtspunkten

    Die Imagefilme der IHK Berlin, der Bundesagentur für Arbeit sowie des Bayerischen Rundfunks zeigen, was den Ausbildungsberuf so attraktiv macht:

    » Imagefilm der Arbeitsagentur für Arbeit

    Quelle: IHK Dresden / DTV

Dein Steckbrief zum Mitnehmen!

Steckbrief Tourismuskaufmann Für Privat- Und Geschäftsreisen (164.4 KiB)

Folgende Berufsschule in Sachsen bieten die Ausbildung an:

Berufliches Schulzentrum Vogtland
Schulteil für Wirtschaft und Informatik Rodewisch
Parkstraße 5 A
08228 Rodewisch
Tel.: 03744 8262-0

E-Mail: rodewisch@bsz-vogtland.de
Homepage: https://www.bsz-vogtland.de/rodewisch/

©© Stephan Floss
©© Stephan Floss
©© Stephan Floss
Teilen über:



Impressum  ·   Datenschutzerklärung  ·   Login
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes.