Menü

Antragstellung für Überbrückungshilfe III ist gestartet

©© Adobe Stock

Die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III ist seit heute Nachmittag freigeschaltet und online. Unternehmen, die von der Corona Pandemie und dem aktuellen Teil-Lockdown stark betroffen sind, können für die Zeit bis Ende Juni 2021 staatliche Unterstützung in Höhe von monatlich bis 1,5 Millionen Euro erhalten. Diese muss nicht zurückgezahlt werden. Die endgültige Entscheidung über die Anträge und die reguläre Auszahlung durch die Länder wird ab März erfolgen. Bis dahin können Unternehmen Abschlagszahlungen von bis zu 100.000 Euro pro Fördermonat erhalten. Die ersten Abschlagszahlungen mit Beträgen von bis zu 400.000 Euro starten ab dem 15. Februar 2021.

Die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III erfolgt über die bundesweit einheitliche Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.

Weitere Informationen zur Überbrückungshilfe III finden Sie hier.

Quelle: BMWi



Landestourismusverband Sachsen e.V. · Referentin Tourismusnetzwerk / Digitale Medien
braungardt@ltv-sachsen.de · Telefon: 0351-4919118
BEITRAG VOM:
11. Februar 2021

Kategorien:
Corona-News · Finanzierung · landesweit (Sachsen)


Als PDF speichern
Seite Teilen Über:
Kommentare einblenden Kommentare ausblenden

Keine Kommentare

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert


Weitere Artikel




Impressum  ·   Datenschutzerklärung  ·   Login
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes.