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Finanzierung touristischer Aufgaben

Kein Dampf ohne Kohle – Finanzierung im Tourismus

9,3 Mrd. Euro Umsatz im Jahr 2023, die durch den Tourismus generiert wurden, sind keine Kleinigkeit, sondern ein vorzeigbares Ergebnis. Doch wie in jeden anderen Wirtschaftszweig muss auch in Tourismus investiert werden.

Tourismusförderung ist Standort- und Strukturförderung, bedeutet positive Imagebildung, Ortsentwicklung, aktive Wirtschaftsförderung, ein lebenswertes Umfeld für die Bewohner und die Bekenntnis zur regionalen Identität. Dies kommt sowohl dem Gast, als auch den Leistungsträgern, sowie der Kommune und seinen Bürgern zu Nutzen. Deswegen sollte die Finanzierung des Tourismus ein Finanzierungsmix aller Profiteure sein.

In Zeiten zunehmend restriktiverer öffentlicher Haushalte wird die Frage nach der Weiterfinanzierung der freiwilligen Aufgabe Tourismus in Kommunen immer kritischer gestellt. Dem gegenüber stehen steigende Qualitätsansprüche der Gäste, ein zunehmender Wettbewerb zwischen den Orten und Regionen sowie Anpassungserfordernisse an die touristische Infrastruktur.

Bund, Länder und Kommunen stehen so zunehmend vor wachsenden Finanzierungsproblemen, die sich nicht ad hoc beheben lassen.

Erfolg im Tourismus ist auch immer abhängig von einer nachhaltigen Finanzierung touristischer Aufgaben. Diese wird oftmals nur vor dem Hintergrund der Heranziehung der Übernachtungsbetriebe zu einer Bettensteuer oder der Gäste zu einer Gästetaxe diskutiert. Hierbei gerät der weitaus größer zu ziehende Kreis der „Profiteure“ vielfach aus dem Blick.

Die Handreichung zur Finanzierung touristischer Aufgaben setzt hier an. Ausgehend von der Novelle der §§ 34, 35 des SächsKAG im Jahr 2016 werden Empfehlungen für einen Beitrag zur Schaffung eines sachgerechten, nachhaltigen und zweckgebundenen Instrumentariums zur Finanzierung touristischer Aufgaben gegeben.

Handreichung zur Finanzierung touristischer Aufgaben zum Download:

LTV-Handreichung zur Finanzierung Touristischer Aufgaben (2017) (7.4 MiB)

Aus einem Haufen Geld wächst ein kleines Pflänzchen. Eine Hand legt ein weiteres Geldstück dazu.©© Fotolia/Fantasista

Ihr Ansprechpartner:

Thaddäus Ziesch
Tourismuspolitik / Projektsteuerung
Landestourismusverband Sachsen e.V.

Telefon: +49 351 4919112
E-Mail:  ziesch@ltv-sachsen.de

Gästetaxe und Tourismusabgabe

Eine Beteiligung an der Finanzierung des Tourismus sollte sich aus dem Kreis der Nutznießer (“Profiteure”) ableiten. Nutznießer sind die Kommune, der Gast und die Unternehmen, die direkt und indirekt am Tourismus partizipieren. Fachpolitisch wird daher neben der Priorität von freiwilligen Modellen die Einführung einer Tourismusabgabe (ehemals Fremdenverkehrsabgabe) und/oder der Gästetaxe (ehemals Kurtaxe) empfohlen.

Seit 2016 können alle Gemeinden die Gästetaxe erheben. Grundlage dafür ist die vorherige Erstellung einer Kalkulation. Mit dem Ziel, die Kommunen zu dem Thema zu informieren und ihnen eine Hilfestellung bei der Kalkulation zu bieten, stellen der Tourismusverband Erzgebirge e.V. und der Landestourismusverband Sachsen e.V. eine Handlungsempfehlung zur Verfügung. Diese wurde durch die Kanzlei GÖTZE Rechtsanwälte aus Leipzig ausgearbeitet.

Der Handlungsleitfaden informiert zu den rechtlichen Hintergründen, liefert Hinweise zum Vorgehen bei der Kalkulation und stellt eine Checkliste und Musterfragebögen zur Verfügung.

Handlungsempfehlung Tourismusfinanzierung über die Erhebung einer Gästetaxe zum Download:

Handlungsempfehlung Tourismusfinanzierung über die Erhebung einer Gästetaxe (1.8 MiB)

Im Gegensatz zu Kurtaxe und Übernachtungssteuer knüpft die Fremdenverkehrsabgabe an den wirtschaftlichen Vorteil aller Unternehmen an, die vom Tourismus profitieren. Der LTV SACHSEN hat deshalb 2013 eine Handreichung zur Einführung der Fremdenverkehrsabgabe veröffentlicht. Darin sind die Vorteile dieses Finanzierungsinstruments herausgearbeitet worden und die Arbeitsschritte zur Erstellung der hierzu erforderlichen Satzungsgrundlagen werden erläutert.

Handreichung zur Einführung der Fremdenverkehrsabgabe zum Download:

LTV-Handreichung Zur Einführung Der Fremdenverkehrsabgabe (3.6 MiB)

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Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes.