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Bereits der erste Eindruck zählt! Damit dieser stimmt, sind verstärkt Sachsens Touristinformationen gefragt. Mit 228 Touristinformationen gibt es in mehr als der Hälfte aller sächsischen Kommunen (419) eine Anlaufstelle für Gäste. Die persönliche Beratung von Urlaubsgästen ist jedoch nur eine ihrer Aufgaben, die Ressourcen sind begrenzt. Deshalb geben wir Ihnen verschiedene Unterstützungsangebote an die Hand:
In den letzten Jahren wurden zahlreiche Best Practices sächsischer Touristinformationen zusammengetragen. Diese möchten wir teilen und Sie damit bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen. Die besten Beispiele zu Ausstattung und Qualität, zum Stellenwert Tourismus sowie dem Umgang mit Leistungsträgern haben wir gemeinsam mit Tipps & Tricks in dieser Sammlung zusammengestellt. Damit wollen wir Anregungen an die Hand geben, um den Service für Gäste weiter zu optimieren.
Best-Practice-Leitfaden für Touristinformationen (4.7 MiB)
Um den Anforderungen an Touristinformationen gewachsen zu sein, sollte die Aufgabenerfüllung auf der lokalen Ebene vernetzt und abgestimmt mit den weiteren Tourismusstrukturen auf regionaler und Landesebene erfolgen. Die Aufgabenteilung orientiert sich dabei – wie allgemein üblich und sinnvoll – an dem 3-Ebenen-Modell der Tourismusstrategie Sachsen 2020. Daher sind ergänzend in dieser Checkliste auch die Aufgaben der regionalen Ebene sowie der Landesebene aufgeführt, die dort mit Bezug auf Touristinformationen erfüllt werden. Eine deutliche Aufgabentrennung und -schärfung soll dazu beitragen, Dopplungen zu vermeiden.
Checkliste Aufgabe touristischer Akteure im Drei-Ebenenen-Modell (1.2 MiB)
Mit der vorliegenden Stellenbeschreibung für Touristinformationen soll eine Hilfestellung zur internen Organisation und auch für die künftige Personalsuche gegeben werden. Dazu wurden sowohl für Mitarbeiter als auch für Leitungspositionen typische Bestandteile für Stellenbeschreibungen zusammengetragen. Diese können entsprechend des beschriebenen Grundaufbaus einer Stellenbeschreibung zusammengefügt werden.
Muster-Stellenbeschreibung für Touristinformationen (973.2 KiB)
Der erarbeitete FAQ-Katalog geht auf die Grundlagen des Reisevertragsrechts §§ 651 a ff. BGB ein. Er beantwortet wesentliche Fragen anhand von fiktiven Fallbeispielen, denen sich sächsischen Touristinformationen konfrontiert sehen. Dies umfasst u. a. die neuen Informationspflichten, Anwendungsbereiche sowie die neue Kategorie der verbundenen Reiseleistungen.
Bitte beachten Sie: Der FAQ-Katalog mit fiktiven Fallbeispielen ersetzt keine Rechtsberatung. Es handelt sich um eine verkürzte Darstellung der Rechtslage. Für spezifische Einzelfälle wird eine individuelle Rechtsberatung empfohlen.
Ansprechpartnerin:
Carmen Krüger
Mitarbeiterin Qualität, Innovation, Digitales
Landestourismusverband Sachsen e.V.
+49 351 49191-17
krueger@ltv-sachsen.de