Seit dem 25. Mai 2018 gilt die EU-Datenschutzgrundverordnung. Damit kommen auf Unternehmen Änderungen beim Umgang mit personenbezogenen Daten zu. Um die neuen Anforderungen zu erfüllen, müssen Prozesse, in denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, sorgfältig geprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Bei Verstößen drohen empfindliche Geldbußen oder Schadensersatzansprüche. Geprüft werden muss auch, ob ein eigener betrieblicher oder externer Datenschutzbeauftragten zu bestellen ist. (Quelle: DTV)
Der DTV hat folgenden Leitfaden zum Thema erstellt:
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Tourismus (402.2 KiB)