Sie füllen den für Sie gültigen Kriterienbogen aus und senden diesen bis zum 31. März 2025 an die TMGS.
Für die Teilnahme an den Angeboten des Produktbereiches “Familienurlaub in Sachsen” muss jeder Bewerber alle relevanten Muss-Kriterien erfüllen.
Zusätzlich müssen entsprechende Kann-Kriterien erfüllt werden:
– Bei den Erlebniseinrichtungen mindestens 50% der Kann-Kriterien
– Bei den Urlaubsorten mindestens 70% der Kann-Kriterien
Für Übernachtungsbetriebe gilt:
– 3 Familiensterne bei mindestens 60% Erfüllung der Kann-Kriterien
– 4 Familiensterne bei mindestens 75% Erfüllung der Kann-Kriterien
– 5 Familiensterne bei mindestens 90% Erfüllung der Kann-Kriterien
Die Überprüfung erfolgt durch unabhängige Prüfer der Agentur comigo – tourismus.marketing.beratung. aus Leipzig. Nach Einsendung des Fragebogens wird die Beratungsagentur mit Ihnen einen Vor-Ort Termin zur Überprüfung ausmachen. Die Beraterin prüft bei einer Betriebsbegehung mit Ihnen die Kriterien und erstellt im Anschluss ein Protokoll, das die evtl. noch zu erfüllenden Auflagen beschreibt und Ihnen übersandt wird. Sobald Sie die Erfüllung aller relevanten Kriterien an comigo gemeldet haben, bekommen wir Bescheid und Sie erhalten von uns einen Partnervertrag.
Der Partnervertrag läuft 4 Jahre. Für eine Verlängerung ist eine erneute Überprüfung nötig.
Informationen/Kosten/Kriterien
Hier finden Sie aktuellen Informationen für die Beteiligung an der Marke sowie die Qualitätskriterien für familienfreundliche Übernachtungsbetriebe, Erlebniseinrichtungen und Urlaubsorte für das Jahr 2025 zum Download.
2025 Info Familienurlaub (498.0 KiB)
2025 Formular Urlaubsort (397.9 KiB)
2025 Formular Uebernachtung (496.4 KiB)
2025 Formular Erlebniseinrichtungen (503.2 KiB)
Viele Anregungen und Hinweise rund um die Zertifizierung finden Sie auch in unserem neuen Praxis Leitfaden.
2025-Praxisleitfaden-Zertifizierung (2.3 MiB)
Ansprechpartnerin: