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Rechtliche Themen

Rechtliche Aspekte rund um SaTourN

Für die Arbeit in SaTourN bedarf es verschiedener rechtlicher Regelungen.

Zusammenarbeit zwischen TMGS und DMO

Zum einen regeln wir die Zusammenarbeit zwischen TMGS und ihren Partnern auf DMO-Ebene. Diese Vertragswerke zwischen der TMGS und den DMO umfassen zwei verschiedene Vereinbarungen, die sowohl von der TMGS als auch von den DMO in Sachsen unterzeichnet wurden – einen Kooperationsvertrag und eine Datenschutzrechtliche Begleitvereinbarung.

Der Kooperationsvertrag regelt Zuständigkeiten, Rechte und Pflichten in SaTourN, wohingegen die Datenschutzrechtliche Begleitvereinbarung rechtliche Aspekte der Datenverarbeitung personenbezogener Daten sowie der Datensicherheit und des Datenschutzes enthält. Ergänzt werden diese beiden Vertragswerke durch zwei Anhänge, ein Glossar und einen Leitfaden zu den Anforderungen zur Datenqualität, mit ergänzenden Informationen für die praktische Umsetzung der vertraglichen Vereinbarungen.

Sie haben Fragen?
Dann sprechen Sie uns gern an!

Ihre Ansprechpartnerin:

Nadine Wojcik
Leiterin Digitales Management
Tourismus Marketing Gesellschaft Sachsen

Telefon: +49 351 4917031
E-Mail:   wojcik.tmgs@sachsen-tour.de

Rechtsmustertexte für DMO und ihre Partner

Wie müssen widerum DMO mit ihren Partnern umgehen? Für diesen Fall hat die TMGS gemeinsam mit ihrer Kanzlei als Hilfestellung Rechtsmustertexte erarbeitet. Diese bilden die rechtliche Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen den DMO und Kooperationspartnern (z.B. Orte, Dienstleister) in SaTourN. Sie weisen den Charakter von Allgemeinen Geschäftsbedingungen – AGBs – auf.

Insgesamt umfassen die Rechtsmustertexte zwei Bestandteile: einen Hauptvertrag als AGB und eine Datenschutzrechtliche Begleitvereinbarung. Zentrale Inhalte der Dokumente sind das Commitment zur Zusammenarbeit, Rechte und Pflichten der Vertragspartner sowie wichtige Qualitätsanforderungen bei der Datenpflege. Als ergänzende Informationen kann das Glossar mit wichtigen Projektbegriffen verwendet werden. Die Verträge liegen den DMO bereits zur Nutzung vor. Sie werden auf Anfrage zur Verfügung gestellt.

 

CC-Lizenzierung und Einkauf von Content-Material nach CC-Lizenzen

Damit Daten „offen“ zur Verfügung gestellt und verwendet werden können, bedarf es ihrer Lizenzierung. Eine Möglichkeit, die Nutzungsmöglichkeiten von Content auszuzeichnen, ist das Creative Commons-Lizenzmodell.

Ausführliche Informationen zu Creative Commons Lizenzen finden Sie
in einem eigenen Inhaltsbereich im Tourismusnetzwerk Sachsen.

Es gibt verschiedene Creative Commons-Lizenztypen, die unterschiedliche Nutzungsmöglichkeiten der Werke vorsehen. Grundsätzlich darf Content, der mit einem CC-Kürzel versehen ist, von jedermann geteilt und je nach Lizenztyp auch bearbeitet werden. In der Digital-Architektur für den Tourismus in Sachsen werden folgende CC-Lizenzen verwendet: CC0-Lizenz, CC-BY-Lizenz und CC-BY-SA-Lizenz, welche die kommerzielle Nutzung zulassen und somit besonders geeignet für die Nutzung im Projekt sind.

Doch wie gelange ich als DMO an Werke, die nach CC lizenziert sind?

Die TMGS hat dafür mit ihrer Kanzlei eine Vertragsvorlage zum Einkauf von Content-Material nach CC-Lizenzen erarbeitet. Dieser Mustervertrag regelt die Rechte und Pflichten zwischen DMO und Fotograf, die Lizenztypen, nach denen eingekauft wird sowie die Vergütung. Der Mustervertrag ist rechtssicher und wird auf Anfrage zur Verfügung gestellt.

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