Menü

Masterplan Tourismus Sachsen

Zukunftsbild für den Tourismus in Sachsen: abgestimmt und verbindlich

Der Tourismus prägt entscheidend den Charakter und das Bild von Sachsen in der Welt. Außerdem ist er ein bedeutsamer Wirtschaftsfaktor und Einkommensquelle für viele Menschen. Die zurückliegenden Jahre haben die Tourismus-Branche vor große und teilweise völlig neue Herausforderungen gestellt. Nun sind neue Denkansätze nötig, um heute den Tourismus in Sachsen für morgen auszurichten.

Dafür hat die Sächsische Staatsregierung gemeinsam mit der Branche eine neue Strategie für den Tourismus des Freistaates erarbeitet. Damit erhält das wichtige Thema Tourismus einen klaren Handlungsrahmen für die kommenden Jahre. Sachsen soll als Reiseland weiterwachsen – in Qualität und Quantität. So soll die Gästezahl genauso erhöht werden wie die Zufriedenheit der Gäste und der einheimischen Bevölkerung.

Der Masterplan Tourismus Sachsen ist in einem umfassenden Beteiligungsprozess mit Zukunftswerkstätten zu sieben thematischen Handlungsfeldern in jeder Tourismusregion und unter Beratung eines aus unterschiedlichen Bereichen zusammengesetzten Tourismusbeirats entstanden. In jährlichen Handlungsplänen, die auf dem Masterplan aufbauen, wird das Tourismusministerium nun die notwendigen Maßnahmen zur Erreichung der Ziele definieren.

Mit der Verabschiedung des Masterplans durch die Sächsische Staatsregierung beginnt nun die eigentliche Arbeit, um die Ziele zu verwirklichen. Doch zunächst ist Tourismusministerin Barbara Klepsch mit dem »Masterplan unterwegs« von März bis Mai 2024 in allen sieben Tourismusregionen. Die Tourismusbranche und die interessierte Fachöffentlichkeit sind herzlich eingeladen, dabei zu sein und sich einzubringen, wenn bereits erste Projekte präsentiert werden.

Masterplan Tourismus Sachsen Final (7.1 MiB)


Weitere Informationen und Ansprechpartner:

Bisher im Tourismusnetzwerk veröffentlichte Beiträge

Teilen über:



Impressum  ·   Datenschutzerklärung  ·   Login
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes.