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Barrierefreiheit

Barrierefreiheit ist für …

  • 10 % der Bevölkerung zwingend erforderlich
  • 40 % der Bevölkerung hilfreich
  • 100 % der Bevölkerung komfortabel

Barrierefreiheit als Qualitätskriterium und Komfortmerkmal

Immer mehr Tourist-Informationen, Gastgeber, Ausflugsziele und Freizeiteinrichtungen setzen sich intensiv mit den besonderen Bedürfnissen von Reisenden mit Mobilitäts- oder Sinneseinschränkungen sowie geistigen oder kognitiven Beeinträchtigungen auseinander.

⇒ Denn: Ein Urlaub ohne Barrieren ist für den Gast bereits heute ein wichtiges Qualitätsmerkmal bei der Wahl seiner Urlaubsdestination und wird als Wettbewerbsfaktor weiter zunehmend an Bedeutung gewinnen. Dabei kommt Barrierefreiheit, richtig verstanden und gut umgesetzt, allen Gästen – vor allem auch Familien mit Kindern und älteren Menschen – zugute.

Barrierefreie Reiseangebote – Nutzen Sie Ihr Potenzial!

Sachsen gehört zu einem der führenden Bundesländer im Hinblick auf sein Engagement für barrierefreies Reisen in Deutschland.

Innerhalb des Projektes „Sachsen Barrierefrei“ widmet sich die Tourismus Marketing Gesellschaft Sachsen mbH (TMGS) seit Jahren intensiv und in enger Zusammenarbeit mit den sächsischen Destinationen und Partnern der Entwicklung und Vermarktung barrierefreier touristischer Angebote in Sachsen – von der Recherche über die Vor-Ort-Besichtigung der Einrichtungen und Aufnahme der barrierefreien Zugänglichkeit dieser bis hin zur Veröffentlichung dieser Angebote.

⇒ Ziel ist, dem Gast detaillierte und zuverlässige Angebotsbeschreibungen sächsischer Einrichtungen zur Verfügung zu stellen und somit Reisevertrauen und Urlaubs(vor-)freude zu schaffen!

Weitere Informationen zum Projekt, den Qualitätskriterien sowie den Marketingaktivitäten und Ihren Beteiligungsmöglichkeiten erhalten Sie hier.


Ansprechpartnerin:

Antje Rennack
Produktmanagerin Sachsen Barrierefrei und Nachhaltigkeit
Tourismus Marketing Gesellschaft Sachsen mbH
Telefon: +49 351 49 17 0-28
rennack.tmgs@sachsen-tour.de

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Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes.