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EU-Verordnung zur Kurzzeitvermietung

Bis zum 20. Mai 2026 muss die EU-Verordnung zur Kurzzeitvermietung (EU-KV-VO)  in Deutschland und den anderen Mitgliedstaaten der EU umgesetzt sein. Aber was heißt das ganz konkret für Gastgeber und Agenturen?

Zum Hintergrund:

Die EU-Verordnung zur Kurzzeitvermietung markiert einen bedeutenden Meilenstein für mehr Transparenz auf dem wachsenden Markt der Vermietung von Ferienwohnungen und Ferienhäusern. Sie ist im Mai 2024 in Kraft getreten und soll ab Mai 2026 durch das Kurzzeitvermietungs-Datenaustausch-Gesetz (KVDG) in Deutschland umgesetzt werden.

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Was bedeutet das für Gastgeber in Sachsen?

Zusammenfassung EU-Verordnung zur Kurzzeitvermietungsverordnung©© LTV SACHSEN
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