Bis zum 20. Mai 2026 muss die EU-Verordnung zur Kurzzeitvermietung (EU-KV-VO) in Deutschland und den anderen Mitgliedstaaten der EU umgesetzt sein. Aber was heißt das ganz konkret für Gastgeber und Agenturen?
Bis zum 20. Mai 2026 muss die EU-Verordnung zur Kurzzeitvermietung (EU-KV-VO) in Deutschland und den anderen Mitgliedstaaten der EU umgesetzt sein. Aber was heißt das ganz konkret für Gastgeber und Agenturen?
Der Deutsche Ferienhausverband (DFV) hat eine Vielzahl von Informationen zum Thema aufbereitet und für Sie hier zusammengestellt:

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