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Förderung

Förderung des Tourismus durch den Freistaat Sachsen

Der Freistaat verfügt über eine ganze Reihe von Förderprogrammen und -richtlinien, die die Förderung touristischer Vorhaben ermöglichen. Dabei haben die einzelnen Programme und Richtlinien sehr unterschiedliche Zielrichtungen, die den Tourismus zum Teil speziell fördern wollen oder ihn durch seine Eigenschaft als Querschnittsthema nur als einen von mehreren Fördergegenständen bedienen. Verantwortlich für die einzelnen Richtlinien und Programme sind

  • das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus (SMWK),
  • das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz (SMWA),
  • das Sächsische Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung (SMIL),
  • das Sächsische Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS).

Die nachstehenden Auswahlfelder stellen die Rechtsformen von Zuwendungsempfängern vor, die für die verschiedenen Richtlinien und Programme antragsberechtigt sind. Bei den verschiedenen Förderrichtlinien sind zumeist mehrere Rechtsformen antragsberechtigt, daher kommt es zu Mehrfachnennungen. Nachdem sich ein potenzieller Antragsteller einer Rechtsform zugeordnet hat, erhält er einen Überblick über die betreffenden Förderprogramme- und richtlinien. Neben einer kurzen inhaltlichen Beschreibung ist zu jeder Förderung auch ein Link zu weiterführenden Informationsseiten bzw. zur zuständigen Antrags- und Bewilligungsstelle enthalten. Für nähere Details sowie Beratungen sollten sich potentielle Antragsteller stets an die dort genannten Ansprechpartner/- stellen wenden.

Unternehmen in privater Trägerschaft

Zu den betreffenden Förderrichtlinien

Unternehmen in öffentl. Trägerschaft

Zu den betreffenden Förderrichtlinien

Weitere Förderungen für die sächsischen Destinationsmanagementorganisationen und die Mitglieder des Landestourismusverbandes Sachsen e. V.:
Tourismusmarketing und Destinationsentwicklung – sab.sachsen.de

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Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes.