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Stiftungen

FRL LEADER

Die Förderung zielt auf eine nachhaltige Entwicklung ländlicher Räume unter Berücksichtigung des Wechselspiels zwischen sozialen, ökonomischen und ökologischen Aspekten. Die Vorhaben in einem der 30 sächsischen LEADER-Gebiete müssen sich in die jeweilige LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) einfügen und von der LEADER-Aktionsgruppe ausgewählt werden. Antragsberechtigt beim für den jeweiligen Ort zuständigen Landkreis sind natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften.

Für nähere Informationen besuchen Sie bitte die Webseite des Freistaates Sachsen zum Thema Ländlicher Raum:
https://www.laendlicher-raum.sachsen.de/leader-2021-2027-11098.html

FRL Investitionsgesetz Kohleregionen (InvKG)

Mit der Förderrichtlinie wird das Investitionsgesetz Kohleregionen (InvKG) in Sachsen umgesetzt. Antragsberechtigt sind neben den Kommunen und deren Unternehmen auch öffentliche und private Träger, wenn ihre Projekte der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dienen sollen und einen Beitrag zur Strukturentwicklung, insb. zur Schaffung und zum Erhalt von Arbeits- und Ausbildungsplätzen oder der Diversifizierung der Wirtschaftsstruktur und Verbesserung der Attraktivität der Wirtschaftsstandorte in den Fördergebieten leisten.

Für nähere Informationen besuchen Sie bitte die Webseite des Freistaates Sachsen zum Thema Strukturentwicklung in den sächsischen Braunkohlregionen:
https://www.strukturentwicklung.sachsen.de/foerderrichtlinie-und-foerderverfahren-4341.html

wichtiger Hinweis: Aufgrund der bereits weit fortgeschritten Förderperiode und der damit verbundenen Auslastung der Mittel ist eine Antragstellung derzeit leider nicht möglich.

INTERREG Sachsen-Tschechien

Gefördert werden Kooperationsprojekte im Rahmen der grenzübergreifenden sächsisch-tschechischen Zusammenarbeit, die zur Aufwertung der gemeinsamen Tourismusregion beitragen sowie die Qualität und Wettbewerbsfähigkeit grenzübergreifender Tourismusangebote erhöhen. Zu den Antragsberechtigten zählen u. a. juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts, Behörden und sonstige Einrichtungen sowie kommunale Gebietskörperschaften sowie deren Einrichtungen und Zusammenschlüsse.

Für nähere Informationen besuchen Sie bitte die Programm-Website:
https://www.sn-cz2027.eu/de

INTERREG Polen-Sachsen

Gefördert werden Kooperationsprojekte im Rahmen der grenzübergreifenden polnisch-sächsischen Zusammenarbeit, die u. a. den Schutz, die Aufwertung und die Förderung von Kulturgütern und der Natur zur Entwicklung des Tourismus begünstigen. Antragsberechtigt sind u. a. staatliche, regionale und kommunale Verwaltungen; Einrichtungen und Verbände; juristische Personen des öffentlichen bzw. des privaten Rechts, Nichtregierungsorganisationen; Vereine sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU), sofern die Projektmaßnahmen im Allgemeininteresse liegen.

Für nähere Informationen besuchen Sie bitte die Programm-Website:
https://plsn.eu/de/

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