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EU Fahrgastrechte

Ende Oktober 2020 haben sich das EU-Parlament und der Rat der Europäischen Union auf eine Reform der Fahrgastrechte geeinigt. Das Ziel: Bahnreisen in Europa soll künftig noch attraktiver werden. EU-Staaten und das Europaparlament müssen der vorläufigen Einigung nur formal noch zustimmen. Die Verordnung tritt voraussichtlich Anfang 2023 in Kraft. Eine Neuerung ist z.B. der Anspruch auf Fahrradmitnahme im Zug. Dazu sollen Eisenbahnunternehmen eine ausreichende Anzahl von Fahrradabstellplätzen an Bord ihrer Züge schaffen.

Während der Verhandlungsphase hatte sich der DTV gemeinsam mit dem DRV in den Prozess eingebracht, da beabsichtigt war, Fahrkartenverkäufer – wie z.B. die Touristinformation oder das Reisebüro – deutlich mehr in die Pflicht zu nehmen. In der aktuellen Verordnung wurden die Kritikpunkte des DTV berücksichtigt:

• Echtzeitinformationen über Verspätungen nur “wenn möglich” (keine Pflicht zur Informationsbeschaffung und -weitergabe),
• Haftung bei Durchgangsfahrkarten nur dann, wenn der Fahrkartenverkäufer sie selbst zusammengestellt hat,
• keine Pflicht zur Einrichtung eines Beschwerdemanagements.

Die Pressemitteilung des Rates finden Sie hier.

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