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Neues Reiserecht

Die neue EU-Richtlinie 2015/2302 über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen wurde am 11.12.2015 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Die Umsetzung in das nationale Recht der Mitgliedsstaaten erfolgte bis zum 31.12.2017. Die nationalen Umsetzungsvorschriften sind im Bürgerlichen Gesetzbuch mit dem Reisevertragsrecht der §§ 651 a ff. geregelt und treten zum 01.07.2018 in Kraft. Das bedeutet, dass das neue Reiserecht für alle Verträge, die ab dem 01.07.2018 geschlossen werden, gilt.

Sie finden hier eine Zusammenstellung verschiedener Leitfäden und Infoblätter zum Thema “neues Reiserecht”:

FAQ Katalog für Touristinformationen zum neuen Reiserecht des LTV SACHSEN / DTV (1.4 MiB)

Infoblatt Reiserecht Gastgeber der IHK Dresden (95.5 KiB)

DTV Praxisleitfaden - das neue Reiserecht im Inlandstourismus ab 01.07.2018 (454.1 KiB)

 

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