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Ausbildung im Tourismus in Sachsen

Ausbildung im Tourismus in Sachsen

Kompetenter Ansprechpartner für das Thema Ausbildung sind die Industrie- und Handelskammern (IHK). Zu ihren Aufgaben gehört die Beratung von Schülern, Auszubildenden und Unternehmen zu allen Fragen der Berufsorientierung, Rechte und Pflichten während der Berufsbildung, die Begleitung der Ausbildung in Betrieb und Berufsschule sowie die Durchführung von Prüfungen. Diese Aufgaben sind der IHK gemäß Berufsbildungsgesetz übertragen und erstrecken sich darüber hinaus auf die Begabtenförderung über Aufstiegs-, Fortbildungs- und Förderungsmöglichkeiten. Sie sind Ansprechpartner bei Fragen rund um das Thema Berufsanerkennung und betreuen einen Schlichtungsausschuss sollte es während der Berufsausbildung zu Konfliktsituationen kommen.

Ausführliche Beschreibungen zu den einzelnen Berufen, Verordnungen über die Berufsausbildung, Informationen zur sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung finden auf den Internetseiten Ihrer zuständigen IHK.


Ansprechpartner IHK Dresden:

IHK Dresden Bereich Ausbildung

Torsten Köhler
Geschäftsführung Geschäftsbereich Bildung
Telefon: +49 351 2802-526
koehler.torsten@dresden.ihk.de

Ansprechpartner IHK Chemnitz:

IHK Chemnitz Bereich Ausbildung

Frank Hilbich
Referatsleiter Organisation, stv. Geschäftsführer Bildung
Region Chemnitz
Telefon: +49 371 6900-1450
frank.hilbich@chemnitz.ihk.de

Ansprechpartner IHK Leipzig:

IHK Leipzig Bereich Ausbildung

Matthias Locker
Abteilungsleiter Unternehmensförderung
Telefon: +49 341 1267-1404
locker@leipzig.ihk.de

Partner und Unterstützer der Ausbildung in gastgewerblichen Berufen ist der DEHOGA SACHSEN.
Weiterführende Informationen finden Sie hier.

Ausbildungsberufe im Tourismus kurz vorgestellt

dreijährige Ausbildungsberufe

dreijährige Ausbildungsberufe©© C.-I. Mokry
Hierzu zählen: Kaufleute für Hotelmanagement, Kaufleute für Tourismus und Freizeit

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zweijährige Ausbildungsberufe

zweijährige Ausbildungsberufe©© Stephan Floss
Hierzu zählen die Berufe Fachkraft Küche und Fachkraft für Gastronomie.

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Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes.