Förderrichtlinie (FRL) Ganzjahrestourismus
Die Förderung umfasst Investitionsvorhaben von KMU, kommunalen Unternehmen und eingetragenen Vereinen der gewerblichen Wirtschaft im Bereich Tourismus. Gefördert werden die Errichtung neuer Betriebsstätten sowie der Kapazitätstausbau oder die Aufnahme zusätzlicher touristischer Produkte und Dienstleistungen in einer bestehenden Betriebsstätte. Ziel ist es, die Anpassungsfähigkeit an klimatische Veränderungen durch ganzjährig nutzbare Angebote in Winter- wie Sommerdestinationen zu stärken.


