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Unternehmen in öffentl. Trägerschaft

Förderrichtlinie (FRL) Ganzjahrestourismus

Die Förderung umfasst Investitionsvorhaben von KMU, kommunalen Unternehmen und eingetragenen Vereinen der gewerblichen Wirtschaft im Bereich Tourismus. Gefördert werden die Errichtung neuer Betriebsstätten sowie der Kapazitätstausbau oder die Aufnahme zusätzlicher touristischer Produkte und Dienstleistungen in einer bestehenden Betriebsstätte. Ziel ist es, die Anpassungsfähigkeit an klimatische Veränderungen durch ganzjährig nutzbare Angebote in Winter- wie Sommerdestinationen zu stärken.

Für nähere Informationen besuchen Sie bitte die Webseite der Antrags- und Bewilligungsstelle Sächsische Aufbaubank – Förderbank (SAB):
https://www.sab.sachsen.de/web/guest/f%C3%B6rderrichtlinie-ganzjahrestourismus

wichtiger Hinweis: Die Förderung soll im Jahr 2026 erneut aufgenommen werden.

FRL LEADER

Die Förderung zielt auf eine nachhaltige Entwicklung ländlicher Räume unter Berücksichtigung des Wechselspiels zwischen sozialen, ökonomischen und ökologischen Aspekten. Die Vorhaben in einem der 30 sächsischen LEADER-Gebiete müssen sich in die jeweilige LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) einfügen und von der LEADER-Aktionsgruppe ausgewählt werden. Antragsberechtigt beim für den jeweiligen Ort zuständigen Landkreis sind natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften.

Für nähere Informationen besuchen Sie bitte die Webseite des Freistaates Sachsen zum Thema Ländlicher Raum:
https://www.laendlicher-raum.sachsen.de/leader-2021-2027-11098.html

FRL GRW Infra

Die Förderung zielt auf Investitionen in wirtschaftsnahe Infrastrukturen ab, soweit diese für die Entwicklung der gewerblichen Wirtschaft erforderlich sind. Antragsberechtigt sind vorwiegend Gemeinden, Landkreise und Gemeindeverbände sowie juristische Personen, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind.

Für nähere Informationen besuchen Sie bitte die Webseite der Antrags- und Bewilligungsstelle Landesdirektion Sachsen:
https://www.lds.sachsen.de/foerderung/?ID=4455&art_param=337

FRL Investitionsgesetz Kohleregionen (InvKG)

Mit der Förderrichtlinie wird das Investitionsgesetz Kohleregionen (InvKG) in Sachsen umgesetzt. Antragsberechtigt sind neben den Kommunen und deren Unternehmen auch öffentliche und private Träger, wenn ihre Projekte der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dienen sollen und einen Beitrag zur Strukturentwicklung, insb. zur Schaffung und zum Erhalt von Arbeits- und Ausbildungsplätzen oder der Diversifizierung der Wirtschaftsstruktur und Verbesserung der Attraktivität der Wirtschaftsstandorte in den Fördergebieten leisten.

Für nähere Informationen besuchen Sie bitte die Webseite des Freistaates Sachsen zum Thema Strukturentwicklung in den sächsischen Braunkohlregionen:
https://www.strukturentwicklung.sachsen.de/foerderrichtlinie-und-foerderverfahren-4341.html

wichtiger Hinweis: Aufgrund der bereits weit fortgeschritten Förderperiode und der damit verbundenen Auslastung der Mittel ist eine Antragstellung derzeit leider nicht möglich.

INTERREG Sachsen-Tschechien

Gefördert werden Kooperationsprojekte im Rahmen der grenzübergreifenden sächsisch-tschechischen Zusammenarbeit, die zur Aufwertung der gemeinsamen Tourismusregion beitragen sowie die Qualität und Wettbewerbsfähigkeit grenzübergreifender Tourismusangebote erhöhen. Zu den Antragsberechtigten zählen u. a. juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts, Behörden und sonstige Einrichtungen sowie kommunale Gebietskörperschaften sowie deren Einrichtungen und Zusammenschlüsse.

Für nähere Informationen besuchen Sie bitte die Programm-Website:
https://www.sn-cz2027.eu/de

INTERREG Polen-Sachsen

Gefördert werden Kooperationsprojekte im Rahmen der grenzübergreifenden polnisch-sächsischen Zusammenarbeit, die u. a. den Schutz, die Aufwertung und die Förderung von Kulturgütern und der Natur zur Entwicklung des Tourismus begünstigen. Antragsberechtigt sind u. a. staatliche, regionale und kommunale Verwaltungen; Einrichtungen und Verbände; juristische Personen des öffentlichen bzw. des privaten Rechts, Nichtregierungsorganisationen; Vereine sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU), sofern die Projektmaßnahmen im Allgemeininteresse liegen.

Für nähere Informationen besuchen Sie bitte die Programm-Website:
https://plsn.eu/de/

Barrierefreies Bauen

Das Ziel der Förderung ist es, die umfassende Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen, z. B. durch die barrierefreie Umgestaltung von Eingangsbereichen in Hotels oder Sanitäranlagen in Restaurants. Dem Landkreis bzw. der Kreisfreien Stadt obliegt die Entscheidung über die konkrete Fördermittelvergabe, in enger Abstimmung mit ihren Behindertenbeauftragten und Behindertenbeiräten. Antragsberechtigt sind Pächter/Inhaber/Eigentümer der öffentlich zugänglichen Einrichtung oder des öffentlich zugänglichen Gebäudes.

Für weitere Informationen, u. a. zum weiteren Verfahren, besuchen Sie bitte die Webseite des Freistaates Sachsen zur Kampagne Behindern verhindern:
https://www.behindern.verhindern.sachsen.de/lieblingsplaetze-fuer-alle.html

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