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Natürliche Personen

Förderrichtlinie (FRL) LEADER

Die Förderung zielt auf eine nachhaltige Entwicklung ländlicher Räume unter Berücksichtigung des Wechselspiels zwischen sozialen, ökonomischen und ökologischen Aspekten. Die Vorhaben in einem der 30 sächsischen LEADER-Gebiete müssen sich in die jeweilige LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) einfügen und von der LEADER-Aktionsgruppe ausgewählt werden. Antragsberechtigt beim für den jeweiligen Ort zuständigen Landkreis sind natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften.

Für nähere Informationen besuchen Sie bitte die Webseite des Freistaates Sachsen zum Thema Ländlicher Raum:
https://www.laendlicher-raum.sachsen.de/leader-2021-2027-11098.html

Barrierefreies Bauen

Das Ziel der Förderung ist es, die umfassende Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen, z. B. durch die barrierefreie Umgestaltung von Eingangsbereichen in Hotels oder Sanitäranlagen in Restaurants. Dem Landkreis bzw. der Kreisfreien Stadt obliegt die Entscheidung über die konkrete Fördermittelvergabe, in enger Abstimmung mit ihren Behindertenbeauftragten und Behindertenbeiräten. Antragsberechtigt sind Pächter/Inhaber/Eigentümer der öffentlich zugänglichen Einrichtung oder des öffentlich zugänglichen Gebäudes.

Für weitere Informationen, u. a. zum weiteren Verfahren, besuchen Sie bitte die Webseite des Freistaates Sachsen zur Kampagne Behindern verhindern:
https://www.behindern.verhindern.sachsen.de/lieblingsplaetze-fuer-alle.html

FRL Investitionsgesetz Kohleregionen (InvKG)

Mit der Förderrichtlinie wird das Investitionsgesetz Kohleregionen (InvKG) in Sachsen umgesetzt. Antragsberechtigt sind neben den Kommunen und deren Unternehmen auch öffentliche und private Träger, wenn ihre Projekte der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dienen sollen und einen Beitrag zur Strukturentwicklung, insb. zur Schaffung und zum Erhalt von Arbeits- und Ausbildungsplätzen oder der Diversifizierung der Wirtschaftsstruktur und Verbesserung der Attraktivität der Wirtschaftsstandorte in den Fördergebieten leisten.

Für nähere Informationen besuchen Sie bitte die Webseite des Freistaates Sachsen zum Thema Strukturentwicklung in den sächsischen Braunkohlregionen:
https://www.strukturentwicklung.sachsen.de/foerderrichtlinie-und-foerderverfahren-4341.html

wichtiger Hinweis: Aufgrund der bereits weit fortgeschritten Förderperiode und der damit verbundenen Auslastung der Mittel ist eine Antragstellung derzeit leider nicht möglich.

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Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes.