Förderrichtlinie (FRL) LEADER
Die Förderung zielt auf eine nachhaltige Entwicklung ländlicher Räume unter Berücksichtigung des Wechselspiels zwischen sozialen, ökonomischen und ökologischen Aspekten. Die Vorhaben in einem der 30 sächsischen LEADER-Gebiete müssen sich in die jeweilige LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) einfügen und von der LEADER-Aktionsgruppe ausgewählt werden. Antragsberechtigt beim für den jeweiligen Ort zuständigen Landkreis sind natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften.


