Staatsregierung beschließt neue Corona-Schutz-Verordnung
Die Staatsregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am 26. Mai 2021 eine neue Corona-Schutz-Verordnung beschlossen. Damit werden weitere Öffnungen möglich. Die angepassten Regelungen treten mit dem 31. Mai 2021 in Kraft und gelten bis zum 13. Juni 2021. Die bisherigen Grundsätze für die Unterschreitung bzw. Überschreitung von Schwellwerten bzw. der maximalen Bettenkapazität werden ebenso beibehalten wie die Testauflagen. Bei einer Inzidenz unter 100 gelten weiterhin die bisherigen Kontaktbeschränkungen von maximal zwei Hausständen und in Innenräumen maximal fünf Personen, sonst zehn Personen. Bei einer Inzidenz unter 50 dürfen nun zehn Personen zusammenkommen ohne Beschränkung der Anzahl der Haushalte. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres zählen weiterhin nicht mit. Die Regelungen für die Maskenpflicht bleiben bestehen.
Die neue Verordnung wird zeitnah auf der Internetseite www.coronavirus.sachsen.de (“Amtliche Bekanntmachungen”) und hier bei uns im Tourismusnetzwerk zur Verfügung gestellt.
Quelle und weitere Infos:
Amtliche Bekanntmachungen:
Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 26. Mai 2021, gültig vom 31.05.2021 bis 13.06.2021