Kabinett beschließt weitere Öffnungsschritte mit neuer Corona-Schutzverordnung
Ab kommendem Sonntag (6. Februar 2022) gibt es weitere Öffnungsschritte für Kultur und Tourismus in Sachsen. Das Sächsische Kabinett hat gestern (1. Februar) entsprechende Änderungen für die künftige Corona-Notfall-Verordnung beschlossen.
Demnach bleiben Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie Theater und Kinos auch bei steigendem Infektionsgeschehen und unabhängig von der Bettenbelegung der Krankenhäuser unter 2Gplus geöffnet.
„Ich bin sehr froh über diese weiteren Öffnungsschritte für die Kultur in Sachsen. Die unbefristete Öffnung aller Kultur- und Freizeiteinrichtungen gibt den Leitungen, den Künstlerinnen und Künstlern und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern endlich wieder Sicherheit für ihre Planungen. Mit dieser Festlegung räumen wir in Sachsen der Kultur die Sonderstellung ein, worauf sich die Länder bei der vorletzten Ministerpräsidentenkonferenz verständigt hatten“, betonte Kulturministerin Barbara Klepsch.
Bezüglich der maximalen Auslastung gibt es für die Kultur- und Freizeiteinrichtungen weitere Veränderungen. Bei Unterschreiten der Überlastungsstufe in den Krankenhäusern gilt für Veranstaltungen wahlweise 50 Prozent Auslastung der Höchstkapazität mit bis zu 2.000 Besucherinnen und Besuchern oder bei 25 Prozent der Höchstkapazität ohne Beschränkung der Besucherzahl.
Ab dem 6. Februar sind darüber hinaus Beherbergungen aus nicht-touristischen (z. B. dienstlichen) Anlässen wieder mit 3G möglich, bei touristischen Beherbergungen bleibt es bei 2G+.
Bei Unterschreiten der Überlastungsstufe kann die sächsische Gastronomie nun innen und außen mit 2G öffnen, die Öffnungszeiten sind nicht mehr begrenzt. Und auch die Lockerungen im Einzelhandel mit 3G sind ein wichtiges Signal für die Belebung der Innenstädte und damit auch für das Durchstarten des Tourismus.
Alle Details zu den Corona-Regelungen für Kultur und Tourismus erfahren Sie unter: https://www.coronavirus.sachsen.de/kultur-und-tourismus-4140.html