Inhalt anspringen
Skip NavigationMenü

„Tag der Sachsen“ 2023 – Vereinsanmeldungen sind „Herzlich willkommen im Schacht“

©© Tag der Sachsen

Pressemitteilung des Kuratoriums »Tag der Sachsen«

Alle sächsischen Vereine, Verbände, Institutionen und Interessengemeinschaften, die beim 29. »Tag der Sachsen« vom 1. bis 3. September 2023 in Aue-Bad Schlema dabei sein und eine Förderung beantragen möchten, sind aufgerufen, sich zeitnah beim Projektbüro der Stadt Aue-Bad Schlema anzumelden.

Die entsprechenden Formulare für die Anmeldung und zur Beantragung der Fördermittel sind im Internet unter tagdersachsen2023.de zu finden.

Der Anmeldeschluss ist der 31. März 2023. Nach Ende dieser Anmeldefrist können Anträge auf eine Förderung nicht mehr berücksichtigt werden.

Für die Teilnahme am »Tag der Sachsen« wird von der Sächsischen Staatskanzlei ein pauschaler Zuschuss unter anderem für Fahrtkosten, Verpflegung und Übernachtung gewährt. Dafür stehen insgesamt 120.000
Euro zur Verfügung.

Den 29. »Tag der Sachsen« 2023 hat die Stadt Aue-Bad Schlema unter das Motto »Herzlich willkommen im Schacht« gestellt.

Kontakt:
Projektbüro »Tag der Sachsen«
Postanschrift:
Goethestraße 5, 08280 Aue

Weitere Informationen www.tagdersachsen2023.de | www.tds.sachsen.de |



Autor/-in: Ana Tovar
Landestourismusverband Sachsen e.V. · Referentin Fachaufgaben
tovar@ltv-sachsen.de · Telefon: 0351 49191-18
BEITRAG VOM:
13. März 2023

Kategorien:
landesweit (Sachsen) · Sonstige Themen · Termine


Als PDF speichern
Seite Teilen Über:
Kommentare einblenden Kommentare ausblenden

Keine Kommentare

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert


Weitere Artikel



Staatsministerium für Wissenschaft, Kutlur und Tourimus - Freistaat Sachsen Sachsen. Land von Welt. Landestourismusverband Sachsen

Impressum  ·   Datenschutzerklärung  ·   Barrierefreiheit  ·   Login
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes.