Die Auswirkungen des Klimawandels sind längst auch im sächsischen Tourismus spürbar: Steigende Temperaturen, trockenere Sommer und häufigere Extremwetterereignisse wie Starkregen stellen Destinationen, Freizeiteinrichtungen und Beherbergungsbetriebe vor neue Herausforderungen. Umso wichtiger ist es, jetzt vorausschauend zu handeln.
Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz (SMWA) unterstützt mit der Förderrichtlinie Energie und Klima 2023 (Teil B Nr. IV Klimawandelanpassung, Modul 4) sowohl investive als auch vorbereitende Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel.
Die Antragstellung wurde spürbar vereinfacht. Durch eine deutliche Reduzierung der erforderlichen Unterlagen ist der Zugang zu den attraktiven Fördersätzen von bis zu 80 Prozent nun leichter.
Wer wird gefördert und was wird unterstützt?
Die Förderung richtet sich an ein breites Spektrum von Akteuren. Neben Kommunen und kommunalen Unternehmen können auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Vereine, Stiftungen sowie Privatpersonen Anträge stellen.
Unterstützt werden praxisnahe Maßnahmen, die auch für touristische Betriebe und Destinationen von hoher Relevanz sind:
Relevanz für den Tourismus: Aufenthaltsqualität sichern
Klimaanpassung ist im Tourismus längst kein Randthema mehr, sondern ein handfester Qualitäts- und Wettbewerbsfaktor. Ob schattige Verweilorte in unseren Städten, hitzeresiliente Aktivangebote im ländlichen Raum oder angenehm kühle Unterkünfte für erholsame Nächte – die touristische Infrastruktur muss angepasst werden. Nur so lässt sich die hohe Aufenthaltsqualität für unsere Gäste auch bei veränderten klimatischen Bedingungen langfristig sichern und die Attraktivität Sachsens als Reiseziel stärken.
Strategischer Rahmen: Die Sächsische Klimaanpassungsstrategie
Aktuell entsteht unter Federführung des SMWA ressortübergreifend die neue Sächsische Klimaanpassungsstrategie. Sachsens Tourismusministerium hat sich hierbei intensiv eingebracht und das Handlungsfeld Tourismus aktiv mitgestaltet. Die vereinfachte Förderrichtlinie bietet nun die konkreten Werkzeuge, um diese strategischen Ziele direkt vor Ort in die Tat umzusetzen.
Jetzt informieren und beraten lassen!
Den Endspurt der laufenden Förderperiode nutzen, um touristischen Angebote und Infrastrukturen klimafest zu machen. Die Sächsische Aufbaubank – Förderbank (SAB) steht als Antrags- und Bewilligungsstelle mit kostenfreien Beratungsangeboten zur Seite.
Weitere Informationen und Antragstellung: https://www.sab.sachsen.de/f%C3%B6rderrichtlinie-energie-und-klima/20231