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Industrie- und Handelskammern im Freistaat Sachsen

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Industrie- und Handelskammern (IHK) im Freistaat Sachsen

Die drei Industrie- und Handelskammern (IHK) im Freistaat Sachsen – Chemnitz, Dresden und zu Leipzig – agieren als gesetzlich verankerte Selbstverwaltungsorganisationen der gewerblichen Wirtschaft. Das Spektrum der Tätigkeitsfelder ist breit und reicht von der Beratung der öffentlichen Verwaltung und der gesetzgebenden Körperschaften bis zu Gutachten für Gerichte, von der Zuständigkeit für die kaufmännische und gewerbliche Berufsausbildung sowie die Weiterbildung bis zur individuellen Firmenbetreuung.

Mit dem Ziel, die Wertschöpfung im Tourismus zu fördern, bündeln und vertreten die Kammern die Interessen des gesamten Tourismusgewerbes gegenüber Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit. Mit ihren Tourismusausschüssen bieten sie allen kammerzugehörigen Akteuren der Tourismuswirtschaft eine Plattform, um aktuelle Themen zu diskutieren und sich für einen attraktiven und leistungsstarken Tourismusstandort einzusetzen. Darüber hinaus beraten die IHKn zu allen unternehmensrelevanten Fragestellungen. Sie unterstützen bei Förderanträgen, verfassen fachliche Stellungnahmen und geben Tipps für die Weiterentwicklung der Unternehmen. Gesetzesänderungen und Anforderungen der Betriebe werden über Informationsveranstaltungen und Branchentreffen für die Unternehmen aufbereitet und zielgerichtet weitergegeben.

 

Industrie- und Handelskammer Chemnitz

Silvio Sabrowski
Referent Gastgewerbe/Tourismus

Internet: www.chemnitz.ihk24.de
E-Mail: silvio.sabrowski@chemnitz.ihk.de
Telefon: +49 371 6900-1320

 

Industrie- und Handelskammer Dresden 

Cathleen Nebrich
Referentin Tourismusgewerbe

Internet: www.dresden.ihk.de
E-Mail: nebrich.cathleen@dresden.ihk.de
Telefon: +49 351 2802-157

 

Logo der IHK zu Leipzig

Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Leipzig

Birgit Kratochvil
Branchenberatung Gastronomie | Tourismus | Freizeitwirtschaft

Internet: www.leipzig.ihk.de
E-Mail: kratochvil@leipzig.ihk.de
Telefon: +49 341 1267-1403

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Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes.