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Digitale Barrierefreiheit

Die wichtigsten Fragen zur digitalen Barrierefreiheit im Tourismus

Ab dem 28. Juni 2025 sind viele Unternehmen in Deutschland gemäß dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet, eine Barrierefreiheitserklärung für ihre digitalen Angebote bereitzustellen. Während öffentliche Einrichtungen bereits seit längerem zur Einhaltung dieser Vorgaben verpflichtet sind, betrifft diese neue Regelung insbesondere privatwirtschaftliche Unternehmen, die elektronische Dienstleistungen für Verbraucher anbieten.

Im Rahmen der Initiative Tourismus 360 Grad digital des LTV SACHSEN wurden eine Vielzahl an Informationen zum Thema Digitale Barrierefreiheit zusammengestellt und aufbereitet:

©© Canva

Weiterhin beantwortet ein Fact-Sheet die wichtigsten Fragen & Antworten zur digitalen Barrierefreiheit im Tourismus:

Ihre Ansprechpartner:

Landestourismusverband Sachsen e. V.
„Tourismus 360Grad digital“
Messering 8 – Haus F
01067 Dresden

 +49 351 49191-0
 digital@ltv-sachsen.de

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