Die wichtigsten Fragen zur digitalen Barrierefreiheit im Tourismus
Ab dem 28. Juni 2025 sind viele Unternehmen in Deutschland gemäß dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet, eine Barrierefreiheitserklärung für ihre digitalen Angebote bereitzustellen. Während öffentliche Einrichtungen bereits seit längerem zur Einhaltung dieser Vorgaben verpflichtet sind, betrifft diese neue Regelung insbesondere privatwirtschaftliche Unternehmen, die elektronische Dienstleistungen für Verbraucher anbieten.
Im Rahmen der Initiative Tourismus 360 Grad digital des LTV SACHSEN wurden eine Vielzahl an Informationen zum Thema Digitale Barrierefreiheit zusammengestellt und aufbereitet:



