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Geprüfte Zugänglichkeit

Detaillierte und zuverlässige Angebotsbeschreibungen von touristischen Einrichtungen schaffen Reisevertrauen und Urlaubs(vor-)freude!

Besonders für Menschen mit Beeinträchtigungen stellen, von geschulten Erhebern, vor Ort geprüfte und verlässliche Informationen zu den Bereichen

  • An- und Abreise
  • Unterkunft sowie
  • Kultur- und Freizeitaktivitäten

eine wesentliche Grundlage für ihre Reiseentscheidung dar.

Mit Hilfe dieser detaillierten Daten wie Zugangsbreiten, Bewegungsflächen, speziellen Serviceleistungen oder der Bereitstellung von Hilfsmitteln können sie eigenständig und entsprechend ihrer Anforderungen und Bedürfnisse beurteilen, ob das Angebot für sie geeignet ist.

Daher hat die Tourismus Marketing Gesellschaft Sachsen mbH (TMGS) auch einen sehr hohen Anspruch an die Qualität ihrer Produkte sowie die Verlässlichkeit und Genauigkeit ihrer Angaben zur Barrierefreiheit. Folglich werden in der Broschüre und Online-Datenbank “Sachsen Barrierefrei” sowie in weiterem Prospektmaterial der TMGS als auch im Internet unter www.sachsen-tourismus.de nur diejenigen sächsischen Einrichtungen mit den „Barrierefrei“-Piktogrammen gekennzeichnet, die durch die Produktmanagerin der TMGS sorgfältig vor Ort erhoben und geprüft wurden. Hierfür erarbeitete die TMGS in enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit den sächsischen Koordinierungs- und Beratungsstellen für barrierefreies Bauen sowie den sächsischen Behindertenverbänden zu Beginn des Projektes “Sachsen Barrierefrei” entsprechende Qualitätskriterien zur Erhebung und Beschreibung der Zugänglichkeit von barrierefreien Angeboten.

Ein Teil der Zugangsinformationen für Angebote in Leipzig wurden vom Behindertenverband Leipzig e. V. (www.behindertenverband-leipzig.de) und die Angebote im Lausitzer Seenland vom Tourismusverband Lausitzer Seenland e. V. (www.lausitzerseenland.de) recherchiert und zur Verfügung gestellt. Eine Selbstauskunft der Betriebe ist nicht möglich.

Neben der Beschreibung der Zugänglichkeit der einzelnen Einrichtungen für Gäste mit Mobilitätsein-schränkungen werden auch spezielle Angebote für Gäste mit Sinneseinschränkungen sowie für lern- und geistig beeinträchtigte Menschen aufgeführt. So ist zu erfahren, wo es Induktionsschleifen, Videoguides oder Angebote in Gebärdensprache für Hörbehinderte, Beschriftungen in Brailleschrift, Tastmodelle oder Führungen für blinde und sehbehinderte Besucher gibt oder Informationen in Leichter Sprache sowie museumspädagogische Angebote für geistig oder kognitiv beeinträchtigte Besucher.

 

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Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes.