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EmpCo-Richtlinie

Auswirkungen der EmpCo-Richtlinie auf die Nachhaltigkeitskommunikation

Die EU-Richtlinie „Empowering Consumers for the Green Transition“ der European Union schafft verbindliche Regeln für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen im Verbrauchermarkt und legt damit einen einheitlichen Rechtsrahmen fest.

Ziel der Richtlinie ist es, Verbraucher besser vor Greenwashing zu schützen und durch klare, überprüfbare Vorgaben mehr Transparenz bei Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen sicherzustellen.

Ab dem 27. September 2026 gelten die Anforderungen verbindlich; vage oder unbelegte Aussagen wie „nachhaltig“ oder „klimaneutral“ werden untersagt und die Umsetzung erfolgt in Deutschland über das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).

Sie haben Fragen? Sprechen Sie uns gern an!

Ihre Ansprechpartnerinnen:

Vivien Kresse
Produktmanagerin Nachhaltigkeit 
Tourismus Marketing Gesellschaft Sachsen
T
elefon: +49 351 49170-44
E-Mail:   kresse.tmgs@sachsen-tour.de

Ana Tovar Liberato
Projektmitarbeiterin
Landestourismusverband Sachsen e.V.
Telefon: +49 351 49191-18
E-Mail:  tovar@ltv-sachsen.de

Worauf es in der Praxis ankommt:

Zentrale Botschaft

Gute Nachhaltigkeitskommunikation der Zukunft überzeugt durch echte Mehrwerte und authentische Begeisterung – nicht durch Phrasen. Der Schwerpunkt liegt künftig noch stärker auf konkreten Maßnahmen, Nachweisen oder Zertifizierungen, nicht auf allgemeinen Werbebotschaften.

Drei Grundregeln für gute Nachhaltigkeitskommunikation:

✔ Botschaften müssen wahr und umfassend sein.
✔ Die Leistung muss tatsächlich besser sein als bei herkömmlichen Produkten.
✔ Die Umweltleistung muss nachweisbar sein.

Wen betreffen die neuen Regelungen?

Alle Unternehmen, die Umwelt- oder Nachhaltigkeitsaussagen nach außen an Verbraucherinnen und Verbraucher kommunizieren
(z. B. im Marketing, auf der Website und auf Social Media, bei der Angebots- und Produktbeschreibung).

Umsetzung der Richtlinie:

– verbindlich ab 27.09.2026

Einschränkung allgemeiner Umweltbegriffe

Ab Inkrafttreten der EmpCo-Richtlinie dürfen pauschale Umweltbegriffe wie „umweltfreundlich“, „grün“, „klimaneutral“ oder „CO₂-neutral“ nicht mehr ohne konkrete Erklärung verwendet werden. Solche Aussagen sind nur zulässig, wenn eine nachweislich herausragende Umweltleistung vorliegt oder die Aussage eindeutig und nachvollziehbar konkretisiert wird.


Nachweispflicht für Umweltversprechen

Zukünftige Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen müssen durch belastbare Nachweise belegt werden. Unternehmen benötigen hierfür überprüfbare Daten, Fakten oder Zertifizierungen. Als Umweltaussage gilt dabei jede freiwillige Kommunikation – unabhängig davon, ob sie textlich, visuell oder über Labels erfolgt – die eine positive Umweltwirkung eines Produkts oder Unternehmens vermittelt.


Verbot selektiver Aussagen

Es ist künftig nicht mehr zulässig, einzelne positive Umweltaspekte hervorzuheben, wenn diese nicht das Gesamtbild eines Produkts oder Unternehmens widerspiegeln. Teilbezogene Vorteile dürfen nicht irreführend als umfassende Umweltleistung dargestellt werden.


Strenge Regeln für Nachhaltigkeitssiegel

Selbst entwickelte Umwelt- oder Nachhaltigkeitssiegel dürfen nur dann verwendet werden, wenn sie auf einem unabhängigen, transparenten Zertifizierungssystem basieren und extern überprüft werden. Unternehmen tragen dabei die Verantwortung, die Zulässigkeit und Konformität solcher Siegel sicherzustellen.


Klimaneutralitätsaussagen

Werbeaussagen wie „klimaneutral“ oder „CO₂-neutral“ sind künftig stark eingeschränkt, wenn sie ausschließlich auf Kompensation beruhen. Zulässig sind solche Aussagen nur dann, wenn tatsächlich eine umfassende Klimaneutralität über den gesamten Lebenszyklus eines Produkts erreicht wird.


Anforderungen an Zukunftsversprechen

Aussagen über zukünftige Umweltziele – etwa „klimaneutral bis 2030“ – müssen künftig auf konkreten, messbaren und realistischen Maßnahmenplänen basieren. Diese Pläne sollen nachvollziehbare Zwischenziele enthalten und regelmäßig überprüft werden. Ohne diese Grundlage gelten solche Versprechen als irreführend.


Aussagen ohne zusätzlichen Informationswert

Angaben, die lediglich gesetzlich vorgeschriebene Standards wiedergeben oder keinen echten Mehrwert für Verbraucher bieten, sind künftig nicht mehr zulässig. Dazu zählen beispielsweise Hinweise auf Selbstverständlichkeiten wie gesetzlich verbotene Stoffe oder bereits verpflichtende Standards.

Änderung im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

Die „EU-Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken und durch bessere Informationen“ ((EU) 2024/825) ändert und ergänzt die bestehende „Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken“ (2005/29/EG) und die „Verbraucherrechte-Richtlinie“ (2011/83/EU). Der englische Titel der Richtlinie lautet „Empowering consumers for the green transition“, auch als ECGT oder EmpCo abgekürzt. Die Richtlinie ist am 26. März 2024 in Kraft getreten und wird ab dem 27. September 2026 Anwendung finden.

Mit zwei Gesetzen hat Deutschland im Februar 2026 die Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt: Mit dem „Dritten Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)“ setzte Deutschland Artikel 1 der EU-Richtlinie um. Im „Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts“ erfolgte die Umsetzung des Artikels 2 der EU-Richtlinie.


Bundesgesetzblatt

Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb


Erläuterung des Umweltbundesamtes

Stärkerer Schutz vor Greenwashing in deutsches Recht umgesetzt

Handlungsschritt Was ist konkret zu tun?
Bestandsaufnahme Erfassen Sie sämtliche Nachhaltigkeits- und Umweltaussagen auf allen Kommunikationskanälen (Website, Social Media, Newsletter, Broschüren, Buchungsplattformen, Gästekommunikation usw.). Markieren Sie kritische Begriffe wie nachhaltig, umweltfreundlich, grün, klimaneutral, klimafreundlich oder CO₂-neutral.

Denken Sie nicht nur an neue Inhalte: Auch bereits veröffentlichte Broschüren, Flyer, Kataloge und Webseiten sollten auf EmpCo-Konformität überprüft und bei Bedarf angepasst werden.

Prüfung und Anpassung von Umweltaussagen Prüfen Sie alle Aussagen auf Verständlichkeit, Eindeutigkeit und Nachvollziehbarkeit. Ersetzen Sie allgemeine Werbeaussagen durch konkrete Maßnahmen, Zahlen und Fakten. Machen Sie deutlich, worauf sich die Aussage bezieht (z. B. Produkt, Angebot, Gebäude oder gesamtes Unternehmen).

Verzichten Sie auf absolute oder pauschale Aussagen wie „der nachhaltigste Anbieter“ oder „komplett umweltfreundlich“. Kommunizieren Sie nur das, was tatsächlich belegt werden kann, und unterscheiden Sie klar zwischen einzelnen Maßnahmen und der Gesamtleistung des Unternehmens.

KI kann bei der Identifikation kritischer Formulierungen oder der Überarbeitung von Texten hilfreich sein. Prüfen Sie die Ergebnisse jedoch stets fachlich und rechtlich, bevor sie veröffentlicht werden.

Nachweise und Datenbasis Stellen Sie sicher, dass jede Nachhaltigkeitsaussage durch belastbare Nachweise gestützt wird. Dokumentieren Sie verwendete Daten, Berechnungsmethoden (z. B. CO₂-Bilanzen), Zertifikate, Auditberichte oder Lieferantennachweise. Halten Sie diese Informationen intern bereit und verlinken Sie bei Bedarf auf weiterführende Erläuterungen.
Siegel und Zertifikate Verwenden Sie ausschließlich anerkannte und transparente Zertifizierungssysteme. Prüfen Sie regelmäßig deren Gültigkeit und verzichten Sie auf selbst entwickelte oder irreführende Nachhaltigkeitslabels.
Interne Prozesse Definieren Sie einen verbindlichen Freigabeprozess für Nachhaltigkeitsaussagen. Legen Sie Verantwortlichkeiten zwischen Marketing, Presse, Nachhaltigkeitsmanagement und Geschäftsführung fest. Besonders sensible Aussagen sollten vor Veröffentlichung rechtlich geprüft werden. Erstellen Sie zusätzlich eine interne Liste kritischer Begriffe, deren Verwendung einer Freigabe bedarf.
Sensibilisierung der Mitarbeitenden Schulen Sie insbesondere Mitarbeitende aus Marketing, Social Media, Vertrieb, PR und Gästekommunikation. Stellen Sie Formulierungshilfen und interne Leitlinien zur Verfügung und sensibilisieren Sie für kritische Begriffe und typische Greenwashing-Risiken.

Aufzeichnungen der EmpCo Webinarreihe des Deutschen Tourismusverbandes

 

Teil 1: Was bedeutet die EmpCo für unsere Nachhaltigkeitskommunikation?

Prof. Dr. Martin Balas, reCET create.empower.transform. & Ferdinand Weps, TrainingAid

Das erste Webinar widmet sich den Auswirkungen der EmpCo Richtlinie auf Nachhaltigkeitskommunikation, Marketing und Werbung: Welche Aussagen sind künftig noch zulässig, wo bestehen Risiken von Greenwashing und welche ersten Schritte sollten Organisationen jetzt prüfen?


Teil 2: Wo stehen unsere Siegel heute?

Herbert Hamele, ECOTRANS e.V.

Das zweite Webinar gibt einen Überblick über Zertifikate, die bereits EmpCo-konform sind oder sich auf dem Weg dorthin befinden. Ziel ist es, Orientierung im Siegelmarkt zu schaffen und Destinationen bei der Auswahl geeigneter Zertifizierungen zu unterstützen.


Teil 3: Was sind Möglichkeiten für unsere Siegel?

Frank Brinkschneider, Odonata Certification Services GmbH

Das dritte Webinar zeigt, wie Zertifizierungen EmpCo-konform umgesetzt werden können. Es wird erläutert, warum es sinnvoll ist, das Audit von einer unabhängigen Stelle ausführen zu lassen. Darüber hinaus wird eine EmpCo-konforme Zertifizierungsplattform für den nachhaltigen Tourismus vorgestellt.

Handlungsleitfaden „Nachhaltigkeitskommunikation“ der Deutschen Zentrale für Tourismus (DZT)

Zur Unterstützung bei der Umsetzung der neuen EU-Richtlinie „Empowering Consumers for the Green Transition“ (EmpCo) hat die Deutsche Zentrale für Tourismus (DZT) den praxisnahen Handlungsleitfaden „Nachhaltigkeitskommunikation“ veröffentlicht. Dieser bietet hilfreiche Orientierung für eine verständliche, glaubwürdige und rechtskonforme Nachhaltigkeitskommunikation entlang der gesamten touristischen Wertschöpfungskette. Der Leitfaden richtet sich unter anderem an Tourist-Informationen, Beherbergungsbetriebe, Gastronomie, Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie Destination Management Organisationen.

Handlungsleitfaden EmpCo DZT Partner (11.7 MiB)

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