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Regionaler Erfahrungsaustausch: Oberlausitz

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16. Sep 2022 | 10:00 - 15:00

©© EEB Sachsen

Die Wander- und Pilgerakademie Sachsen möchte den Erfahrungsaustausch unterschiedlicher Akteure vor Ort ermöglichen.

Wir möchten, dass sich Menschen aus den Kirchgemeinden, die sich für das Thema „Offene Kirchen” einsetzen, mit Menschen aus dem regionalen Umfeld, die sich mit dem Themenfeld „Wandern, Pilgern, Kirche und Tourismus” beschäftigen, begegnen können.

Dazu wird es im Jahr 2022 an sieben unterschiedlichen Orten in Sachsen Freitagnachmittags die Gelegenheit zum Austausch geben. Bereits am Vormittag startet jeweils ein hochkarätiger Fachvortrag mit der Besichtigung einer bedeutenden Kirchen oder eines anderen geschichtlich relevanten Ortes. Es folgt ein Angebot für das Mittagessen. Nach dem Mittagessen laden wir zum Erfahrungsaustausch und zum Gespräch ein.

Termin:
16. September 2022, 10:00 – 15:00 Uhr
Ort: Zittau

Wir freuen uns, wenn Sie interessiert sind und sich anmelden!

Sie können sich auch nur zu Besichtigung und Fachvortrag am Vormittag anmelden.

Es erwartet Sie eine kunstgeschichtliche Betrachtung und Würdigung der 600 Jahre alten Begräbniskirche zum Heiligen Kreuz in Zittau (heute: Museum mit dem Zittauer Fastentuch) mit Dr. Peter Knüvener von den Städtischen Museen in Zittau. Die Veranstaltung beginnt 10.00 Uhr. Ein Mittagessen ist eingeplant. Es entstehen keine Kosten.

Zielgruppe: Eingeladen sind Akteure der „Offenen Kirchen”, der Pilgerinitiativen, der Wanderverbände, sowie Menschen, die sich als Wegewarte oder im Bereich Kirche und Tourismus in der Oberlausitz engagieren.

Diese Veranstaltung wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushalts.

Details

Datum:
16. Sep 2022
Zeit:
10:00 - 15:00
Kategorien:
,
Website:
bit.ly/3E2pKo8

Veranstaltungsort

Zittau
Zittau, Sachsen 02763 Deutschland

Veranstalter

Evangelische Erwachsenenbildung Sachsen
E-Mail
info@eeb-sachsen.de

Weitere Angaben

Gebühr
kostenlos
Ansprechpartner
Kerstin Kracht



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Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes.