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Erweiterung der Corona-Hilfen beschlossen

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Im Rahmen der Koalitionsberatungen am Mittwoch, den 3. Februar, wurden durch die Bundesregierung weitere Maßnahmen zur Unterstützung von Unternehmen beschlossen. Um Gastronomen in der Krise zu unterstützen und um das Geschäft wieder anzukurbeln, wurde beschlossen, die bis ursprünglich Ende Juni 2021 befristetet reduzierte Mehrwertsteuersenkung auf 7 Prozent zu verlängern. Bis Ende 2022 ist es nunmehr möglich, Speisen in Restaurants und Bars mit verringertem Steuersatz anzubieten.

Zur Zukunftssicherung der Kulturbranche wurde das Anschlussprogramm für das Rettungs- und Zukunftsprogramm “Neustart Kultur” mit einer zusätzlichen Milliarde Euro untersetzt.

Zudem wird für die Jahre 2020 und 2021 der steuerliche Verlustrücktrag auf maximal zehn Millionen Euro (20 Millionen Euro bei Zusammenveranlagung) angehoben. Damit soll die notwendige Liquidität in den Unternehmen sichergestellt werden. In der nächsten Steuererklärung können Unternehmen die Verluste aus 2020/2021 mit Gewinnen aus 2019 verrechnen und somit ihre Steuerlast senken.

Ein weiterer Baustein zur Entlastung von Unternehmern ist der erleichterte Zugang zur Grundsicherung für in Not geratene Selbstständige sowie Beschäftigte mit geringem Einkommen. Dieser wird bis Ende 2021 verlängert. Eingeschränkte Vermögensprüfungen ermöglichen es, die vorläufigen Leistungen zügiger zu gewähren.

Quelle: IHK Dresden 



Landestourismusverband Sachsen e.V. · Referentin Tourismusnetzwerk / Digitale Medien
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BEITRAG VOM:
5. Februar 2021

Kategorien:
Corona-News · Industrie- und Handelskammer Dresden · Recht


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