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Bund-Länder-Beschluss: Lockdown wird bis zum 28. März 2021 verlängert

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Stufenplan für Ausstieg aus Corona-Lockdown vereinbart

Der Corona-Lockdown in Deutschland wird bis 28. März verlängert, soll aber abhängig von der Infektionslage aufgeweicht werden. Nach mehr als neunstündigen Beratungen einigten sich Bund und Länder dazu auf einen Stufenplan. Danach werden ab Montag die Kontaktbeschränkungen gelockert. Künftig dürfen sich maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen. Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 35 sind maximal zehn Personen aus drei Haushalten erlaubt. Kinder bis 14 Jahren werden nicht mitgezählt.

Kurzfassung der Beschlüsse:

– Der Lockdown wird bis zum 28. März verlängert

– Kostenlose Corona-Schnelltests für alle Bürger, mindestens einer pro Woche

– Beim Impfen soll künftig der maximale Abstand zwischen 1. und 2. Impfung ausgenutzt werden, um mehr Menschen schneller zu Impfen. Impfung bei Haus- und Fachärzten ab Ende März/Anfang April

– Die Kontaktbeschränkungen werden ab kommender Woche gelockert, Treffen von zwei Haushalten, mit bis zu fünf Personen, sollen wieder möglich sein.

– Ab einer Inzidenz von 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in sieben Tagen soll die Öffnungen des Einzelhandels möglich sein.

– Liegt die Inzidenz über 50, kann ein Bundesland ab 8. März den Einzelhandel für sogenanntes Terminshopping (Click & Meet) öffnen. Viele Einzelhändler in Sachsen bereiten sich bereits darauf vor.

– Liegt die Inzidenz stabil unter 50, kann ein Bundesland ab 8. März auch die Öffnung von Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten veranlassen.

– kontaktfreier Sport in Gruppen von bis zu zehn Personen im Außenbereich möglich ab 8. März, wenn die Inzidenz stabil unter 50.

– Blumenläden, Buchhandlungen und Gartenmärkte sollen ab 8. März öffnen dürfen.

– Wenn die Inzidenz nach der Einzelhandelsöffnung weitere zwei Wochen lang unter 50 liegt, kann die Außengastronomie ab frühestens 22. März wieder öffnen, allerdings mit strengen Vorgaben.

– Öffnung von Theatern, Konzert- und Opernhäusern, Kinos sowie kontaktfreier Sport im Innenbereich bei einer Inzidenz von unter 50 wie bei der Gastronomie aber nur mit Vorlage von Corona-Schnell- oder Selbsttests.

– Generelle Öffnungen für Außengastronomie, Theater, Konzert- und Opernhäuser, Kinos und Fitnessstudios erst möglich, wenn zwei Wochen lang Inzidenz stabil unter 50, frühestens ab 22. März.

– Zusätzliche Öffnungen 14 Tage später möglich, sofern Infektionsgeschehen stabil, also frühestens ab 5. April, zum Beispiel Freizeitveranstaltungen mit bis zu 50 Teilnehmern im Außenbereich.

– “Notbremse”: Steigt die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner an drei aufeinanderfolgenden Tagen auf über 100, treten ab dem zweiten Werktag danach die Regeln wieder in Kraft, die bis zum 7. März gegolten haben.

Den Stufenplan als Grafik finden Sie hier:

Stufenplan Beschluss MPK 03.03.2021 (77.4 KiB)

Den kompletten Beschluss der Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 3. März 2021 finden Sie hier:

Beschluss MPK 03.03.2021 (159.8 KiB)

Sachsen ließ im Protokoll des Beschlusses festhalten, dass es die “beschlossenen und unkonditionierten Öffnungen angesichts der aktuellen Infektionslage für nicht vertretbar” hält. Die Landesregierung will heute voraussichtlich ab 10 Uhr die Eckpunkte der neuen sächsischen Corona-Verordnung vorstellen, wie der MDR berichtet, und am Freitag final beschließen. Die neuen Regeln gelten dann ab Montag.

Quellen: Sächsische.de, mdr.de



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BEITRAG VOM:
4. März 2021

Kategorien:
Corona-News · landesweit (Sachsen)


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