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Neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung ab 1. April 2021

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Nach den Beschlüssen der Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin vom 22. März hat das Kabinett die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung angepasst. Die neue Verordnung gilt vom 1. April bis Ablauf des 18. April 2021.

Link zur Verordnung



Autorin: Anna Schulze
Landestourismusverband Sachsen e.V. · Referentin Tourismusnetzwerk / Digitale Medien
schulze@ltv-sachsen.de · Telefon: 0351-4919115
BEITRAG VOM:
31. März 2021

Kategorien:
Allgemein


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