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Änderung des Infektionsschutzgesetzes – Neue Regeln ab 24. April 2021 in Sachsen

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Ab 24. April 2021: Bundesregelungen zur Notbremse in Sachsen wirksam

Am 23. April 2021 ist das vom Bundestag geänderte Infektionsschutzgesetz in Kraft getreten. Der Bundestagsbeschluss hat eine bundesweit verbindliche Corona-Notbremse im Infektionsschutzgesetz eingeführt: Sie gilt unmittelbar auch in Landkreisen und kreisfreien Städten des Freistaates Sachsen, die 7-Tage-Inzidenzen von über 100 Infektionen pro 100.000 Einwohnern an drei aufeinanderfolgenden Tagen aufweisen. Das ist derzeit in ganz Sachsen der Fall. Nähere Informationen zu den aktuellen Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der 3. Infektionswelle finden Sie auf der Seite der Amtlichen Bekanntmachungen.

Weitergehende Landesregelungen bleiben unberührt. Die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 29. März 2021 ist in folgenden wesentlichen Punkten weiterhin gültig:

  • Kontaktbeschränkungen im nicht-privaten Bereich
  • Testpflichten
  • Regelungen zum Besuchs und Betretungsrecht in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens
  • Maßnahmen der kommunalen Behörde
  • Regelungen zu Versammlungen
  • Arbeitgeber sind gehalten, ihren Beschäftigten soweit wie möglich Homeoffice anzubieten. Die Beschäftigten haben dieses Angebot anzunehmen.

Die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung, die noch bis einschließlich 9. Mai 2021 gilt, wird aktuell überarbeitet und an die geänderte Rechtslage angepasst.

Quelle: www.corona.sachsen.de



Autorin: Carina Dovris
Landestourismusverband Sachsen e.V. · Mitarbeiterin Grundsatzfragen/Kommunikation
dovris@ltv-sachsen.de · Telefon: 0351-4919114
BEITRAG VOM:
24. April 2021

Kategorien:
Corona-News · landesweit (Sachsen)


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