Die Sächsische Staatsregierung hat in ihrer Kabinettsitzung eine neue Corona-Schutz-Verordnung beschlossen. Nach Beschluss der Änderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) im April 2021 werden mit ihr zukünftig in erster Linie Regelungen getroffen, die ab einer Inzidenz unter 100 gelten, aber auch weitergehende Schutzmaßnahmen für eine 7-Tage-Inzidenz über 100 vorgenommen. Die neue Verordnung tritt am 10. Mai 2021 in Kraft und läuft mit Ablauf des 30. Mai 2021 aus.
Lesen Sie dazu die Medieninformation des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen
Zusammenhalt.
Link zur neuen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung, gültig ab 10. Mai 2021