Seit dieser können bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) Anträge für das Hilfsprogramm des Sächsischen Tourismusministeriums für den Neustart im Tourismus gestellt werden.
Konkret gefördert werden mit der Richtlinie die wissenschaftliche Begleitung von Modellvorhaben sowie Maßnahmen zum Erhalt von touristischen Einrichtungen nach coronabedingtem Betriebsausfall im laufenden Jahr 2021 oder zur Vorbereitung der kommenden Saison.
„Kultur und Tourismus haben unter den Folgen der Corona-Krise so stark gelitten, wie wohl kein anderer Bereich. Umso wichtiger ist, dass wir den Neustart im Tourismus konkret unterstützen. Die Modellprojekte spielen dabei ebenfalls eine wichtige Rolle, damit weitere wichtige und verallgemeinerungsfähige Erkenntnisse für Öffnungsszenarien gewonnen werden können“, so Sachsens Tourismusministerin Barbara Klepsch.
Einen Antrag stellen können kleine und mittlere Unternehmen sowie Vereine. Diese müssen im Freistaat Sachsen gewerbliche Dienstleistungen im Tourismus erbringen (außer bei Modellprojekten). Kommunen sind förderberechtigt, sofern sie verantwortliche Koordinatoren eines Modellprojekts sind.
Gefördert werden können bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal 300.000 Euro.