Allgemeinverfügung gültig ab 31. Mai 2021:
Vollzug des Infektionsschutzgesetzes, Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie.
Anordnung von Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus Krankheit-2019 (COVID-19)
Die aktuelle Allgemeinverfügung ist gültig vom 31.05.2021 bis 13.06.2021.
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