Die neue Allgemeinverfügung Vollzug des Infektionsschutzgesetzes – Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie – Anordnung von Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus ist gültig seit 14. Juni 2021. (Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, 11. Juni 2021)
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