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Allgemeinverfügung – Anordnung von Hygieneauflagen, gültig ab 14. Juni bis 30. Juni 2021

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Die neue Allgemeinverfügung Vollzug des Infektionsschutzgesetzes – Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie – Anordnung von Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus ist gültig seit 14. Juni 2021. (Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, 11. Juni 2021)

Alle aktuellen amtlichen Bekanntmachungen lesen Sie bitte auf www.coronavirus.sachsen.de



Autorin: Carina Dovris
Landestourismusverband Sachsen e.V. · Mitarbeiterin Grundsatzfragen/Kommunikation
dovris@ltv-sachsen.de · Telefon: 0351-4919114
BEITRAG VOM:
14. Juni 2021

Kategorien:
Corona-News · landesweit (Sachsen)


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