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Allgemeinverfügung – Anordnung von Hygieneauflagen, gültig ab 26. August bis 22. September 2021

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Die neue Allgemeinverfügung Vollzug des Infektionsschutzgesetzes – Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie – Anordnung von Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus ist gültig seit 26. August 2021. (Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, 25. August 2021)

Alle aktuellen amtlichen Bekanntmachungen lesen Sie bitte auf www.coronavirus.sachsen.de



Autorin: Anna Schulze
Landestourismusverband Sachsen e.V. · Referentin Tourismusnetzwerk / Digitale Medien
schulze@ltv-sachsen.de · Telefon: 0351-4919115
BEITRAG VOM:
26. August 2021

Kategorien:
Corona-News · landesweit (Sachsen)


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