Jeder einzelne Beherbergungsbetrieb – egal ob Ferienzimmer, Ferienwohnung oder Hotel und unabhängig von der Betriebsgröße – ist in Deutschland verpflichtet, für jeden Gast einen besonderen Meldeschein nach §§ 29, 30 Bundesmeldegesetz vorzuhalten. 2020 wurde mit dem Dritten Bürokratieentlastungsgesetz erstmals der Weg für digitale Lösungen geöffnet. Seit März 2021 ermöglicht eine neue „Experimentierklausel“ weitere elektronische Verfahren zu testen. Welche Möglichkeiten es derzeit gibt, die Meldepflicht elektronisch zu erfüllen, fasst das aktualisierte FAQ von AVS, Spirit Legal und DTV zusammen.
>> Zum FAQ Elektronischer Meldeschein
Quelle: Deutscher Tourismusverband e.V. (DTV)