Die neue Allgemeinverfügung Vollzug des Infektionsschutzgesetzes – Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie – Anordnung von Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus Krankheit-2019 (COVID-19) ist gültig vom 21. Oktober bis 17. November 2021. (Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, 20. Oktober 2021)
Alle aktuellen amtlichen Bekanntmachungen lesen Sie bitte auf www.coronavirus.sachsen.de
Download der Sächsischen Corona-Hygiene-Allgemeinverfügung