Das Kabinett der Sächsischen Staatsregierung hat in einer Sondersitzung am 5. November 2021 eine neue Corona-Schutz-Verordnung für den Freistaat beschlossen. Sie tritt mit dem 8. November 2021 in Kraft und ist bis einschließlich 25. November 2021 gültig.
In Reaktion auf die aktuelle Infektionslage sowie das weiterhin dynamische Infektionsgeschehen wurden Anpassungen an den Bestimmungen in der Vorwarn- und Überlastungsstufe vorgenommen. In der Vorwarnstufe reicht die 3G-Regelung als Zugangsvoraussetzung zu einigen Einrichtungen fortan nicht mehr aus.
Nähere Informationen zu den Regelungen der Corona-Schutz-Verordnung vom 5. November lesen Sie hier.
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