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Ab 24. November 3G am Arbeitsplatz und im ÖPNV

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Neues Infektionsschutzgesetz, gültig ab 24.11.2021

“Von heute an gelten die in der vergangenen Woche von Bundestag und Bundesrat beschlossenen neuen Corona-Regeln – das geänderte Infektionsschutzgesetz ist in Kraft. Es sieht unter anderem die Anwendung der 3G-Regel in öffentlichen Verkehrsmitteln und am Arbeitsplatz vor. Nur gegen das Coronavirus Geimpfte, von Covid-19 Genesene oder aktuell negativ auf das Virus Getestete haben damit Zugang zu Bus und Bahn, Büro oder Werkbank. Zudem gibt es Testpflichten unter anderem für Pflegeheime.

Die neuen Regeln ersetzen die seit Beginn der Corona-Pandemie geltende “epidemische Lage nationaler Tragweite”, die am Donnerstag ausläuft. Bekannte Schutzmaßnahmen wie Abstandsregeln und das Tragen von Masken bleiben erhalten. Pauschale Ausgangssperren oder Schulschließungen soll es aber nicht mehr geben. Kontaktbeschränkungen sind bei hohem Infektionsgeschehen aber weiter möglich.”

[Zitat Sächsische.de]

Link zum Bundesanzeiger Verlag:
Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 22. November 2021



Autorin: Carina Dovris
Landestourismusverband Sachsen e.V. · Mitarbeiterin Grundsatzfragen/Kommunikation
dovris@ltv-sachsen.de · Telefon: 0351-4919114
BEITRAG VOM:
24. November 2021

Kategorien:
Corona-News · landesweit (Sachsen)


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