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Staatsregierung beschließt Anpassung der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung

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Das Sächsische Kabinett hat in der Corona-Notfall-Verordnung weitere Lockerungen der derzeit geltenden Corona-Maßnahmen beschlossen. Die Änderungen treten am 23. Februar 2022 in Kraft und gelten bis einschließlich 3. März 2022.

Folgende Lockerungen gelten, solange die definierten Betten-Schwellenwerte für die Überlastungsstufe auf den Intensiv- und Normalstationen unterschritten werden:

  • Keine 3G-Nachweispflicht im Einzelhandel. Das Tragen einer FFP-2-Maske bleibt verpflichtend.
  • 3G für Museen, Gedenkstätten, Ausstellungsräume und Innenbereiche von zoologischen Gärten (bisher 2G)
  • 3G bei der Nutzung von Außensportanlagen (bisher: 2G)

So sind Zusammenkünfte, bei denen nur Geimpfte oder Genesene anwesend sind, ohne Teilnehmerbegrenzung möglich. Nimmt an privaten Zusammenkünften mindestens eine ungeimpfte Person teil, gilt eine Beschränkung auf einen Hausstand plus zwei Personen aus einem weiteren Hausstand (bisher ein Hausstand und eine Person).

Für Beerdigungen und Eheschließungen entfällt die Begrenzung der Teilnehmerzahl, wobei hier auch weiterhin ein Nachweis nach der 3G-Regel vorgelegt werden muss.

Es ist vorgesehen, dass die Sächsische Staatsregierung am 1. März 2022 eine neue Corona-Schutz-Verordnung verabschiedet, welche am 4. März 2022 in Kraft treten soll.

Ab 4. März 2022 soll es noch weitere Öffnungsschritte für Kultur und Tourismus in Sachsen geben:

  • Clubs, Bars und Diskotheken können unter 2Gplus wieder öffnen.
  • Für Veranstaltungen, Theater, Opernhäuser und Kino bis zu 1.000 Besuchern gilt die 3G-Regel statt wie bisher 2Gplus. Die Pflicht zur Kontakterfassung in den Kultur- und Freizeiteinrichtungen entfällt.
  • Für Großveranstaltungen gilt 2G mit maximal 60 Prozent Auslastung im Innenbereich und maximal 6.000 Zuschauern, im Außenbereich maximal 75 Prozent Auslastung und maximal 25.000 Zuschauer.
  • Für Gastronomie, Hotels und Pensionen gilt statt 2G wieder die 3G-Regelung. Für Reisebüros werden die Zugangsbeschränkungen wegfallen.


Autorin: Carina Dovris
Landestourismusverband Sachsen e.V. · Mitarbeiterin Grundsatzfragen/Kommunikation
dovris@ltv-sachsen.de · Telefon: 0351-4919114
BEITRAG VOM:
22. Februar 2022

Kategorien:
Corona-News · landesweit (Sachsen)


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