“Sachsen passt zum 25. April 2022 die Quarantäne- und Isolationsregeln an die aktuelle Entwicklung der Pandemie an. Künftig ist die Beendigung der Absonderung für Corona-Infizierte bereits nach fünf Tagen möglich, wenn 48 Stunden Symptomfreiheit besteht. Ein abschließendes Freitesten ist nicht mehr notwendig. Wenn am fünften Tag noch Symptome bestehen, verlängert sich die Absonderung entsprechend, bis diese 48 Stunden Symptomfreiheit erreicht sind – maximal aber auf zehn Tage. Die Infizierten müssen sich weiterhin eigenständig absondern. Es wird dringend empfohlen, dass sie ihre engen Kontaktpersonen selbständig informieren.
Für alle Kontaktpersonen entfällt die Quarantäne vollständig. Bislang galt die Ausnahme nur für geimpfte und genesene Personen. Alle engen Kontaktpersonen – insbesondere Hausstandsangehörige – sind jedoch weiterhin dazu aufgefordert, Maßnahmen des Infektionsschutzes einzuhalten. Dies bedeutet, so gut wie möglich Kontakte zu reduzieren, auf eigene Symptome zu achten und sich zu testen. …”
Sachsen verkürzt die verpflichtende Isolation auf fünf Tage (68.7 KiB)
Infoblatt zur Absonderung in Sachsen (142.8 KiB)