Menü

NEU ab 1. Mai 2022: Sächsische Corona-Schutz-Verordnung

©© Adobe Stock

Die Staatsregierung hat in ihrer Kabinettsitzung am 26. April 2022 die Regelungen der bisherigen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung im Wesentlichen verlängert. Die neue Verordnung tritt am 1. Mai 2022 in Kraft und ist bis einschließlich 28. Mai 2022 befristet.

Die bisherigen Basisschutzmaßnahmen mit den Test- und FFP2-Maskenpflichten gelten somit im Wesentlichen weiterhin. Lediglich für den Bereich der Gesundheits- und Sozialeinrichtungen wurden geringfügige Anpassungen vorgenommen.

Hinweis: Die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung enthält aktuell keine Regelungen für Betriebe, die nicht zu Gesundheits- und Sozialwesen gehören. Corona-Schutzmaßnahmen in sonstigen Betrieben sind laut der bis zum 25.05.2022 geltenden SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung nach den §§ 5 und 6 des Arbeitsschutzgesetzes vom Arbeitgeber in einem betrieblichen Hygienekonzept festzulegen und umzusetzen.

Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 26. April 2022 (172.6 KiB)



Autorin: Carina Dovris
Landestourismusverband Sachsen e.V. · Mitarbeiterin Grundsatzfragen/Kommunikation
dovris@ltv-sachsen.de · Telefon: 0351-4919114
BEITRAG VOM:
29. April 2022

Kategorien:
Corona-News · landesweit (Sachsen)


Als PDF speichern
Seite Teilen Über:
Kommentare einblenden Kommentare ausblenden

Keine Kommentare

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert


Weitere Artikel




Impressum  ·   Datenschutzerklärung  ·   Login
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes.