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nächtliches Waldbetretungsverbot im Landkreis Sächsische Schweiz – Osterzgebirge

©© C. Edelmann

Aufgrund der hohen Waldbrandgefahr verfügte das Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge ein nächtliches Betretungsverbot der Wälder der Sächsischen Schweiz und des Osterzgebirges. Das Betretungsverbot gilt ab dem 20.07. 22 bis auf Widerruf.

Demnach ist zum Schutz von Wald und Waldbesuchern nicht nur im Nationalpark, sondern auch in allen anderen Wäldern des Landkreises ab sofort und bis auf Weiteres das Verlassen der Waldwege ganztägig untersagt. Nachts ist das Betreten des Waldes einschließlich aller Waldwege von 21:00 bis 6:00 Uhr untersagt.

Ausgenommen ist der Aufenthalt in den ausgewiesenen Trekkinghütten und auf Biwakplätzen des Forststeigs, sofern diese vor 21:00 Uhr erreicht werden.

Das Landratsamt, die Nationalparkverwaltung und Forstbezirke informieren, sobald die Sperrung wieder aufgehoben wird.

Aufgrund der aktuellen Vorhersagen der Waldbrandgefahrenstufen (heute Stufe 4) dürfte dies auch das bevorstehende Wochenende einschließen: https://www.mais.de/php/sachsenforst.php?n=7

Fahrlässige Verstöße gegen das Betretungsverbot sind eine Ordnungswidrigkeit. Es drohen Bußgeldern bis zu 10.000 €.

 



Autorin: Peggy Nestler
Tourismusverband Sächsische Schweiz e.V. · Innenkommunikation | Destinationsmanagement
p.nestler@saechsische-schweiz.de · Telefon: +49 (0)3501 470114


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