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Sächsische Schweiz: Landkreisweites Waldbetretungsverbot aufgehoben – weiterhin Betretungsverbot für Einsatzgebiet

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Das generelle Waldbetretungsverbot für den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge ist seit dem 07.08.22 aufgehoben. Lediglich für das Einsatzgebiet in der Hinteren Sächsischen Schweiz gilt weiterhin ein Betretungsverbot des Waldes auf Grundlage des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG). Den genauen Verlauf dieses Gebietes können Sie hier einsehen.

Wir sind unendlich dankbar, dass hunderte Rettungskräfte und freiwillige Helfer den Brandherd bekämpft haben und bekämpfen. Schon aus Respekt vor deren Arbeit appellieren wir eindringlich an die Gäste der Region, besonders achtsam in der Natur und im Wald zu sein. Dabei gilt: Feuern und Rauchen strikt verboten – Feuer gefährdet die Natur – nicht nur bei Trockenheit.

Die letzten zwei Wochen haben uns sehr deutlich gemacht, welch ein hohes Gut unsere wunderbare Natur für uns alle ist.

Zur Unterstützung Ihrer Kommunikation finden Sie darüber hinaus hier eine Infografik, die verdeutlicht, dass nicht die gesamte Region gebrannt hat.

Alle aktuellen Entwicklungen und eine Zusammenstellung von FAQ’s finden Sie hier.

Auch wenn es momentan an einigen Stellen nicht möglich ist, den Wald zu betreten, gibt es in der Sächsischen Schweiz eine Vielfalt an Angeboten, um die Urlaubstage abwechslungsreich gestalten zu können.

Unter www.saechsische-schweiz.de/urlaub haben wir für Gäste eine umfangreiche Auswahl an derzeit möglichen Aktivitäten zusammengestellt.



Autorin: Nicole Hesse
Tourismusverband Sächsische Schweiz e.V. · Marketing
n.hesse@saechsische-schweiz.de · Telefon: 03501470144
BEITRAG VOM:
8. August 2022

Kategorien:
Allgemein · Sächsische Schweiz · Tourismusverband Sächsische Schweiz e.V. · Wissen


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