Das Sächsische Tourismusministerium hat aufgrund der verheerenden Waldbrände in der Sächsischen Schweiz ein Soforthilfeprogramm im Umfang von rund zwei Millionen Euro auf den Weg gebracht. Adressiert werden Beherbergungs- und Gastronomieunternehmen sowie sonstige touristische Dienstleister in der Region des Nationalparks Sächsische Schweiz, konkret in den Gemeinden Bad Schandau, Gohrisch, Hohnstein, Königstein, Lohmen, Neustadt, Rathen, Rathmannsdorf, Rheinhardtsdorf-Schöna, Sebnitz, Stolpen, Struppen und Wehlen.
„Der massive Umsatzeinbruch für die Tourismusbetriebe in der Sächsischen Schweiz durch die verheerenden Waldbrände bedeutet eine abrupte Unterbrechung der wirtschaftlichen Erholung nach der Corona-Pandemie. Betroffen ist hier eine Region in Sachsen, für die der Tourismus ein bedeutender Wirtschaftsfaktor und Arbeitgeber ist. Bei meinen Gesprächen vor Ort mit den Unternehmen konnte ich mir ein Bild machen, wie ernst die finanzielle Lage der Betriebe ist. Das Soforthilfeprogramm ist gerade jetzt sehr wichtig, um die Liquidität der betroffenen Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe in den Monaten August und September zu sichern. Darüber hinaus unterstützen wir mit einer umfangreichen Werbekampagne im Herbst und Winter 2022, um die Region offensiv auf dem Reisemarkt zu platzieren“, so Tourismusministerin Barbara Klepsch.
Die Soforthilfe beträgt je betroffenes Unternehmen insgesamt grundsätzlich bis zu 5.000 Euro für August. In den vom Waldbetretungsverbot sowie den Einsätzen länger betroffenen Gemeinden Bad Schandau und Sebnitz beträgt die Leistung je betroffenes Unternehmen für August bis zu 10.000 Euro und zusätzlich für September bis zu 7.500 Euro. Für betroffene Unternehmen in Bad Schandau und Sebnitz, die mindestens 30 Beschäftigte haben oder die mindestens drei Betriebsstätten und davon mindestens eine in Bad Schandau oder Sebnitz betreiben, beträgt die Leistung für August bis zu 20.000 Euro und für September 2022 bis zu 15.000 Euro.
Die Leistungen sind auf 80 Prozent des Umsatzrückgangs im Vergleichsmonat 2019 begrenzt. Wesentliche Voraussetzungen für die Soforthilfe sind ein Umsatzrückgang in August und September 2022 jeweils um mindestens 35 Prozent im Vergleich zu 2019 sowie ein Liquiditätsbedarf, der aus unabweisbaren Einnahmeausfällen entstanden ist.
Das Antragsverfahren und die Auszahlung des Hilfsprogramms wird über das Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge erfolgen. Darüber wird in Kürze gesondert informiert.
„Mein Dank gilt insbesondere der IHK Dresden, dem DEHOGA Sachsen, dem Tourismusverband Sächsische Schweiz und dem Landestourismusverband Sachsen für den konstruktiven Austausch bei der Konzeption des Hilfsprogramms und die rasche Zulieferung von Zahlen zu Stornierungen und Umsatzausfällen der Branche“, so Tourismusministerin Klepsch abschließend. Die umfangreiche Werbekampagne wird gemeinsam durch die Tourismus- und Marketing Gesellschaft Sachsen mbH (TMGS) mit dem Tourismusverband Sächsische Schweiz realisiert.